Ein Kommentar der ÖLI-UG zum Beitrag „Wo Inklusion im Vergleich gut gelingt“ von Paul Kimberger (aps-Magazin 3/2026)

Im aktuellen aps-Magazin vergleicht Paul Kimberger die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen in Österreich mit jener in den „inklusiven Vorzeigestaaten Skandinaviens“. Weil Österreich dabei besser abschneidet, hält er den Vorwurf, Sonderschulen widersprächen der UN-Behindertenrechtskonvention, für „zurückzuweisen“. Wir sehen das anders – bei den Zahlen ebenso wie bei der Konvention.

Kein Grund zur Zufriedenheit

Laut Kimbergers eigener Tabelle sind in Österreich 22,0 % der Menschen mit Behinderungen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, gegenüber 15,7 % der Menschen ohne Behinderungen. Dass andere Länder noch größere Unterschiede haben, relativiert diese Ungleichheit nicht. Auch Statistik Austria zeigt das Problem: Unter den armutsgefährdeten 18- bis 64-Jährigen haben 13 % eine starke Beeinträchtigung durch Behinderung, in der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe sind es 6 %.

Statt uns mit einem Ländervergleich zu beruhigen, sollten wir fragen, wo diese Benachteiligung entsteht und wie wir ihr entgegenwirken. Kimbergers Tabelle beantwortet das nicht. Sie vermischt gesellschaftliche mit schulischer Inklusion: Sie misst die Lebenslage aller über 16-Jährigen, also überwiegend von Menschen, die lange vor der schulischen Integration (ab 1993) zur Schule gegangen sind. Einen Zusammenhang zwischen Sonderschulen und geringerer Armut belegt sie nicht.

Was Bildungswege mit Armut zu tun haben

Aussagekräftiger sind andere Fragen: Welche Bildungswege eröffnen jungen Menschen mit Behinderungen welche Möglichkeiten? Wie gelingt der Anschluss an weiterführende Bildung, an eine Ausbildung und an das Erwerbsleben? Und wie hängen Bildungsabschluss und Armut zusammen?

Bildung schützt vor Armut

Laut EU-SILC 2025 sind Menschen mit höchstens Pflichtschulabschluss zu 27 % armutsgefährdet, Menschen mit Lehre oder mittlerer Schule zu 11 % – und zwar nach Berücksichtigung aller Sozialleistungen. Sozialleistungen federn Armut ab, gleichen die Nachteile fehlender Abschlüsse aber nicht aus. Ein Leben von Transferleistungen ist keine Teilhabe.

Inklusive Schulen eröffnen mehr Anschlüsse

Lebenshilfe, Diakonie und Inklusion Österreich berichten: Zwei Jahre nach dem Verlassen der Sonderschule ist mehr als die Hälfte der Jugendlichen ohne Anschluss an Bildung, Arbeit oder Berufsintegrationsmaßnahmen. Bei Jugendlichen mit demselben Förderstatus aus Regelschulen ist es etwas mehr als ein Viertel.

Wer Armutsgefährdung als Maßstab für gelungene Inklusion heranzieht, muss sich also der Frage stellen, welche Bildungs- und Ausbildungschancen das jeweilige Schulsystem eröffnet. Die verfügbaren Daten sprechen klar für inklusive Schulen. Dass es dazu in Österreich nur wenige systematische Daten gibt, ist selbst ein Versäumnis, das behoben werden muss.

Was die UN-Konvention sagt

Kimberger zitiert Art. 5 Abs. 4 der Konvention: Besondere Maßnahmen zur Herstellung tatsächlicher Gleichberechtigung gelten nicht als Diskriminierung. Gemeint sind damit Unterstützungsmaßnahmen wie Assistenz, Stützlehrer:innen, Therapien oder kleinere Gruppen. Eine Rechtfertigung für getrennte Schulsysteme ist das nicht.

Der UN-Fachausschuss, der die Einhaltung der Konvention überwacht und sie maßgeblich auslegt, hat das in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 (2016) zu Art. 24 klargestellt. Dort heißt es in Ziffer 40, die schrittweise Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung sei „nicht mit der Unterhaltung von zwei Bildungssystemen vereinbar“ – einem allgemeinen und einem Sonder- bzw. segregierten Bildungssystem. In seinen Abschließenden Bemerkungen zu Österreich vom 28. September 2023 (Ziffer 58 a) empfiehlt der Ausschuss, den Ausbau des segregierten Schulsystems umgehend zu beenden und es auslaufen zu lassen, Mittel für den Übergang zu inklusiver Bildung sicherzustellen und eine bundesweite Strategie für inklusive Bildung zu entwickeln. Das Wort „Sonderschule“ steht zwar nicht im Konventionstext, die Richtung ist aber eindeutig.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung, die der Ausschuss in Ziffer 11 trifft: Integration bedeutet, Kinder mit Behinderungen in bestehende Schulen aufzunehmen – in der Erwartung, dass sie sich deren Anforderungen anpassen. Inklusion dagegen „beinhaltet den Prozess einer systemischen Reform“: Inhalte, Methoden, Strukturen und Organisation verändern sich so, dass alle Kinder gemeinsam lernen können. Kinder ohne solche Veränderungen in Regelklassen zu setzen, „stellt keine Inklusion dar“. Genau hier liegt das Problem vieler österreichischer Schulen – und nicht im Prinzip Inklusion.

Wo wir Paul Kimberger recht geben

Inklusion ohne Ressourcen ist Etikettenschwindel. Die Personalressourcen für sonderpädagogische Förderung sind seit Jahrzehnten auf rund 2,7 % der Pflichtschüler:innen gedeckelt, tatsächlich haben rund 5 % einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Kimberger selbst hat die Aufhebung dieses Deckels gefordert – hier ziehen wir an einem Strang. Kolleg:innen, die inklusive Klassen ohne ausreichende Unterstützung führen müssen, werden allein gelassen. Daran scheitert Inklusion, nicht an der Idee.

Dass es anders geht, zeigt Österreich selbst: Je nach Bundesland werden zwischen 84 % und 43 % der Kinder mit Förderbedarf inklusiv unterrichtet. Das ist keine Frage der Kinder, sondern eine politische Entscheidung über Strukturen und Ressourcen.

Was die ÖLI-UG fordert

→  Eine bundesweite Strategie für inklusive Bildung mit verbindlichen Standards, die alle Bundesländer einheitlich umsetzen.

→  Den Deckel bei der sonderpädagogischen Förderung abschaffen. Ressourcen müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

→  Sonderpädagogische Expertise erhalten und ausbauen – im gemeinsamen System, nicht in getrennten Strukturen.

→  Inklusive Schul- bzw. Inklusionszentren, die unterschiedliche Lernsettings unter einem Dach ermöglichen, von inklusiven Klassen bis zu kleinstrukturierten Gruppen.

→  Gut ausgebildete Pädagog:innen und echte Teams statt Einzelkämpfer:innen im Klassenzimmer.

→  Systematische Daten darüber, welche Bildungswege und Anschlüsse junge Menschen mit Behinderungen nach der Schule haben.

Es geht nicht darum, bestehende Sonderschulen von heute auf morgen zu schließen. Es geht darum, ein gemeinsames Bildungssystem schrittweise so zu entwickeln und auszustatten, dass kein Kind wegen seiner Behinderung ausgeschlossen werden muss.

Nicht die Kinder müssen sich der Schule anpassen – die Schule muss sich den Kindern anpassen.

Quellen

Paul Kimberger: Wo Inklusion im Vergleich gut gelingt. aps-Magazin 3/2026, S. 5 (Eurostat-Daten, Abfrage vom 15. Juni 2026).

Statistik Austria, EU-SILC 2025: Tabellenband, Tabelle 5.1a, S. 78 (Armutsgefährdung nach Bildungsabschluss); Anteil stark beeinträchtigter Personen unter Armutsgefährdeten 18–64 Jahre laut Volkshilfe-Auswertung EU-SILC 2025.

Lebenshilfe Österreich, Inklusion Österreich, Diakonie Österreich: „Inklusive Schule wirkt“, OTS0055 vom 21. 10. 2026 (Anschlüsse nach Sonderschule bzw. Regelschule; SPF-Daten 2024/25; Bundesländervergleich).

UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Allgemeine Bemerkung Nr. 4 (2016), CRPD/C/GC/4, Ziffern 11 und 40 (deutsche Übersetzung: Deutsches Institut für Menschenrechte); Abschließende Bemerkungen zu Österreich, CRPD/C/AUT/CO/2-3, 28. 9. 2023, Ziffern 57 und 58 a.

Der Standard: Interview mit Paul Kimberger zur Forderung nach mehr sonderpädagogischen Ressourcen.

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