Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns Kolleg:innen am häufigsten stellen – kurz und verständlich. Mehr Details findest du jeweils im Dienstrechtsskriptum.
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr
Dienstvertrag & Arbeitszeit
Habe ich Anspruch auf einen unbefristeten Dienstvertrag?
Lehrpersonen in der Induktionsphase und Studierende im Bachelor-Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (Ausbildungsphase) erhalten einen befristeten Vertrag. Für nicht gesicherte Verwendungen gilt in den ersten fünf Dienstjahren außerdem das Kettenvertragsverbot nicht (§ 90h Abs. 2 VBG). In allen anderen Fällen ist ein unbefristeter Dienstvertrag zu errichten. Unterrichtest du keine Vertretungsstunden, ist dir also nach der Induktionsphase ein unbefristeter Dienstvertrag auszustellen. Landeslehrpersonen sind hier schlechter gestellt: Einige Bundesländer halten sich trotz des gleichen Wortlauts im LVG nicht daran.
Für alle gilt das Kettenvertragsverbot: Übersteigen befristete Verträge insgesamt fünf Jahre, gilt das zuletzt eingegangene Dienstverhältnis ab diesem Zeitpunkt als unbefristet. Die Jahre müssen nicht aufeinanderfolgen (§ 38a Abs. 3 VBG, § 4 Abs. 3 LVG). Umgestellt wird mit dem Stundenausmaß, mit dem du zu diesem Zeitpunkt in der Lehrfächerverteilung eingeteilt bist – und danach gibt es nur noch gesicherte Stunden.
Den Antrag stellst du formlos im Dienstweg. Spätestens mit Beginn des 6. Dienstjahres ist dein Vertrag in einen Dauervertrag umzustellen, egal ob im alten oder im neuen Dienstrecht. Früher geht das, wenn du die Anstellungserfordernisse samt Induktionsphase erfüllst und zumindest zum Teil Dauerstunden unterrichtest. Nur in den ersten fünf Jahren kann die Bildungsdirektion dein Beschäftigungsausmaß einseitig reduzieren.
Die Personalvertretung deiner Schule soll bei der Personalabteilung der Bildungsdirektion auf eine möglichst baldige Umstellung drängen. Das Rundschreiben GZ 2023-0.274.890 liegt den Bildungsdirektionen seit 17. April 2023 vor. Mehr dazu in unserem Beitrag Anspruch auf unbefristeten Dienstvertrag.
Mehr im Skriptum: Dienstpflichten, Dienstverhältnis & Schulbehörden
Was gehört bei Vollbeschäftigung zu meiner Arbeitszeit?
Neues Dienstrecht (Pädagogischer Dienst, pd)
- Volle Lehrverpflichtung: 22 Wochenstunden Unterricht plus 2 Stunden für zusätzliche Aufgaben (die „pd-Stunden“), zusammen 24 (§ 40a VBG, § 8 LVG). In der Sekundarstufe 2 zählen Stunden der Lehrverpflichtungsgruppen I und II 1,1-fach – dann unterrichtest du tatsächlich weniger, mindestens aber 20 Stunden.
- Zusätzliche Aufgaben sind etwa Klassenvorstand, Mentoring (Begleitung neuer Lehrpersonen), Verwaltung der Lehrmittel, Qualitätssicherung, Fachkoordination, Beratung von Eltern und Schüler:innen oder individuelle Lernbegleitung.
- Die ersten 24 einzelnen Vertretungsstunden pro Schuljahr sind unbezahlt.
Altes Dienstrecht
- Volle Lehrverpflichtung: 20 Werteinheiten. Weil die Fächer je nach Lehrverpflichtungsgruppe unterschiedlich zählen, sind das 17,2 bis 22 tatsächliche Wochenstunden (§ 2 BLVG).
- Klassenvorstand, Kustodiate und Bildungsberatung übernimmst du nach Bedarf, sie werden extra abgegolten (§ 61a GehG).
- Unbezahlte einzelne Vertretungsstunden: an Bundesschulen jede Woche die erste plus 10 weitere pro Schuljahr (Teilbeschäftigte entsprechend weniger), an APS die ersten 20 im Unterrichtsjahr, an Berufsschulen werden alle bezahlt.
In beiden Dienstrechten gehören Sprechstunde, Elternsprechtage, Konferenzen und fallweise Schulveranstaltungen dazu, ab der 10. Schulstufe auch Prüfungen außerhalb der Unterrichtszeit. Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen und Fortbildung kannst du auch außerhalb der Schule erledigen.
Mehr zum Arbeitszeitmodell in unserem Beitrag Lehrer:in – Arbeitszeitmodell 48-Stunden-Woche.
Mehr im Skriptum: Neues Dienstrecht – das pd-Schema · Supplierungen & Mehrdienstleistungen
Wie bekomme ich eine Teilzeit – und wie viele Stunden sind mir sicher?
Bist du vollbeschäftigt und hast einen Dauervertrag, kannst du um Teilbeschäftigung ansuchen – am besten jeweils für ein Schuljahr. Rechtsgrundlagen für Bundeslehrpersonen und Vertragslehrpersonen (altes und neues Dienstrecht) sind §§ 50a bis 50d und § 213 BDG sowie § 8 BLVG, für Landeslehrer:innen § 45 LDG. Für die Elternteilzeit gelten zusätzlich die §§ 15h bis 15q MSchG bzw. §§ 8 bis 8h VKG (siehe Elternteilzeit).
Deine Bezüge werden entsprechend gekürzt (§ 12e GehG).
Eine Teilzeit aus beliebigem Anlass kann, eine Elternteilzeit bzw. eine Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen muss gewährt werden.
Stell den Antrag rechtzeitig: spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn, am besten schon vor der provisorischen Lehrfächerverteilung im März.
Die Teilzeit muss in der Lehrfächerverteilung berücksichtigt werden und wirkt sich auch auf die Stundenplangestaltung aus. Laut § 50c BDG ist bei der Diensteinteilung auf den Grund der Teilzeit Rücksicht zu nehmen. Gib daher schon im Antrag an, wann du nicht unterrichten kannst.
Bei einer Elternteilzeit nach § 15h MSchG bzw. § 8 VKG muss sich der Dienstgeber an die vereinbarte Lage der Arbeitszeit halten. Gib im Antrag deshalb genau an, wann du wegen der Kinderbetreuung (nicht) unterrichten kannst. Gerichtsurteile geben Eltern das Recht, diese Zeiten bekannt zu geben, und verpflichten den Dienstgeber, sie zu beachten.
Die Personalvertretung sollte das nicht als „Privileg“ der Teilzeitbeschäftigten abtun, sondern aktiv unterstützen – laut § 2 PVG hat sie auf die Einhaltung der Gesetze zugunsten der Bediensteten zu achten. Mehr dazu in unserem Beitrag Stundenplan-Mitbestimmung bei Teilzeitbeschäftigung.
Gibt es ein Mindeststundenausmaß bei Teilbeschäftigung? Ein fixes Mindestausmaß gibt es nicht. Im Dienstvertrag werden aber gesicherte und nicht gesicherte Stunden getrennt angeführt (§ 90c VBG). Nicht gesicherte Stunden dürfen ohne deine Zustimmung nur in den ersten fünf Jahren im Lehrberuf gekürzt werden. Danach gilt dein Beschäftigungsausmaß als Untergrenze: Du bist in jedem Schuljahr mindestens mit jener Stundenanzahl in die Lehrfächerverteilung einzuplanen, die du im Vorjahr laut Lehrtätigkeitsausweis hattest.
Mehr im Skriptum: Eltern werden: Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit · Dienstpflichten, Dienstverhältnis & Schulbehörden
Wie kann ich nach langer Krankheit schrittweise zurückkommen?
Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)
Nach einem langen Krankenstand ist der direkte Wiedereinstieg mit voller Lehrverpflichtung oft zu viel. Mit der Wiedereingliederungsteilzeit kannst du schrittweise zurückkommen (§ 20c VBG, § 50f BDG, § 46b LDG).
- Voraussetzung: mindestens sechs Wochen ununterbrochener Krankenstand wegen Krankheit oder Unfall. Die WIETZ muss innerhalb eines Monats nach dem Ende des Krankenstands beginnen – du kannst also auch erst nach der Rückkehr merken, dass das volle Ausmaß zu viel ist.
- Vertragslehrpersonen vereinbaren die WIETZ schriftlich mit dem Dienstgeber. Nötig sind ein Dienstverhältnis von mindestens drei Monaten, ein Wiedereingliederungsplan mit fit2work und die Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes durch die BVAEB. Liegen Plan und Bewilligung vor, gibt es aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund für eine Ablehnung.
- Beamt:innen stellen einen Antrag; die WIETZ ist zu gewähren, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Nötig ist eine ärztliche Untersuchung, die Dienstfähigkeit und Zweckmäßigkeit bestätigt.
- Dauer: 1 bis 6 Monate, einmal um 1 bis 3 Monate verlängerbar.
- Ausmaß: Vertragslehrpersonen reduzieren um ein Viertel bis die Hälfte (mindestens 12 Wochenstunden und ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze; Landesvertragslehrpersonen mindestens 30 % der Lehrverpflichtung). Bundesbeamt:innen werden auf die Hälfte herabgesetzt, pragmatisierte Landeslehrer:innen auf 45 bis 55 %.
- Bezahlung: Vertragslehrpersonen bekommen das anteilige Entgelt und auf Antrag Wiedereingliederungsgeld der BVAEB. Die WIETZ gilt bei ihnen nicht als Krankenstand. Beamt:innen bekommen weiterhin die vollen Bezüge – die Zeit zählt aber für die 182-Tage-Frist mit, nach der auf 80 % gekürzt wird (außer nach einem Dienstunfall).
- Während der WIETZ gibt es keine Mehrdienstleistungen.
Gesundheitsteilzeit
Laut § 50a Abs. 1 BDG kannst du eine Herabsetzung deiner Lehrverpflichtung – zum Beispiel auf die Hälfte – aus beliebigem Anlass beantragen. Als Grund kannst du „drohende Überlastung“, also gesundheitliche Gründe, angeben und dich auf § 8 Abs. 2 Z 1 BLVG berufen. Vertragslehrpersonen im alten Dienstrecht fallen laut § 1 Abs. 2 BLVG ebenfalls unter dieses Gesetz. Liegen gesundheitliche Gründe vor, haben sie daher ein Anrecht auf Reduktion – den Dienstgeber trifft seine Fürsorgepflicht. Die Bezahlung wird bei Vertragslehrpersonen allerdings entsprechend gekürzt.
Für pragmatisierte Lehrpersonen gibt es eine besondere Regel: Wird die Lehrverpflichtung aus gesundheitlichen Gründen auf 50 bis 75 % herabgesetzt, gebühren 75 % des Monatsbezugs (§ 8 Abs. 2 Z 1 BLVG mit § 12e Abs. 2 GehG). Das ist insgesamt für höchstens zwei Jahre möglich, um die volle Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Zum Sabbatical, der „geblockten Teilzeit“, siehe Sabbatical.
Mehr im Skriptum: Krankenstand, Wiedereingliederung & Dienstunfall
Überstunden & Supplierungen
Wie viele Überstunden (MDL) muss ich ohne meine Zustimmung übernehmen?
Ohne deine Zustimmung können dir im alten Dienstrecht bis zu fünf Werteinheiten und im pd-Schema bis zu drei Wochenstunden Mehrdienstleistung zugeteilt werden (§ 8 Abs. 1 BLVG, § 40a Abs. 7 VBG). Für mehr musst du zustimmen.
Im pd-Schema sind Dauer-Mehrdienstleistungen alle Wochenstunden über 24 (22 Unterricht plus 2 pd-Stunden).
Keine Mehrdienstleistungen dürfen Schwangere leisten, ebenso wenig Kolleg:innen während einer Wiedereingliederungsteilzeit. Wer im pd-Schema den Master berufsbegleitend macht, darf keine Dauer-Mehrdienstleistungen bekommen.
Mehr im Skriptum: Supplierungen & Mehrdienstleistungen · Neues Dienstrecht – das pd-Schema
Kann ich Überstunden (MDL) vermeiden?
Laut § 213 Abs. 2b BDG kannst du Überstunden auf Antrag vermeiden. Schick dazu einfach ein formloses Schreiben im Dienstweg an die Bildungsdirektion. Du erklärst darin, dass du dich zur Vermeidung von Überstunden mit einer Lehrfächerverteilung zwischen 19 und 19,99 Werteinheiten (pd: 20,8 bis 21,99 Stunden) zufriedengibst. Dann sind dir jedenfalls mindestens 19 Werteinheiten bzw. 20,8 Stunden, aber weniger als die volle Lehrverpflichtung einzuteilen.
Die Bildungsdirektion hat dem zuzustimmen, die Schulleitung muss nicht zustimmen. Die Bezahlung ist entsprechend etwas geringer – aber kaum weniger als bei Vollbeschäftigung.
Mehr im Skriptum: Supplierungen & Mehrdienstleistungen
Wie kontrolliere ich meine MDL-Abrechnung?
Mit einem Untis-Auszug kannst du deine Abrechnung der Mehrdienstleistungen kontrollieren. Du siehst darin, wie viele Stunden bzw. Werteinheiten du unterrichtet hast und ob Mehrdienstleistungen und Vertretungen angefallen sind. Prüf vor allem nach Abwesenheiten, ob die MDL richtig gekürzt wurden. Die Entfallsgründe stehen in der Monatsabrechnung als Untis-Code (Liste unten). Mehrdienstleistungen werden übrigens zwei Monate später ausbezahlt – die MDL vom Jänner kommen mit dem Märzbezug.
Wann entfallene Stunden trotzdem bezahlt werden – Stunden, die laut Lehrfächerverteilung zu halten gewesen wären, gelten als gehalten (§ 61 Abs. 5 GehG):
- an Feiertagen nach dem Feiertagsruhegesetz (außer in mindestens einwöchigen Ferien; nicht bezahlt werden Allerseelen und der Landespatron),
- bei einer eintägigen Schulveranstaltung (Code 002) bzw. schulbezogenen Veranstaltung,
- bei einem Dienstauftrag (024), der nicht zu einer anderen Zeit möglich ist,
- bei Personalvertretungstätigkeit nach § 25 Abs. 4 PVG (026) und genehmigten PV- oder Gewerkschaftsschulungen (§ 25 Abs. 6 PVG) – gewählten Mandatar:innen darf daraus kein Nachteil entstehen, das gilt auch für die Gewerkschaftstätigkeit von Mitgliedern der Bundes- und Landesleitungen,
- an einzelnen schulautonomen Tagen (nicht, wenn zwei oder mehr hintereinander liegen),
- an bis zu drei Fortbildungstagen pro Schuljahr (011),
- an Tagen, an denen du mindestens eine Stunde unterrichtest.
Sonst wird für jeden Tag, an dem alle deine Stunden entfallen, ein Fünftel der Mehrdienstleistungen abgezogen (bei Unterricht an sechs Tagen ein Sechstel). Fällt eine Abwesenheit auf deinen unterrichtsfreien Tag, wird nichts gekürzt.
Absenzgründe (Untis-Codes) anzeigen
- 001 Krankheit
- 002 eintägige Schulveranstaltung
- 003 2- bis 3-tägige Schulveranstaltung
- 004 mehr als 3-tägige Schulveranstaltung
- 005 Karenzurlaub nach Mutterschutz
- 006 sonstiger Karenzurlaub
- 007 Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutz
- 008 Pflegefreistellung
- 009 Waffenübung
- 010 Präsenzdienst
- 011 Lehrer:innenfortbildung
- 012 sonstige Gründe
- 014 Tod
- 015 Pension
- 016 Ausscheiden
- 017 Versetzung
- 018 Behörden- bzw. Amtsweg
- 022 Maturakommission
- 023 Maturaaufsicht
- 024 Dienstauftrag
- 025 Arztbesuch
- 026 § 25 Abs. 4 PVG
- 027 Dienststellenversammlung
- 028 Kuraufenthalt
- 029 Dienst- bzw. Wegunfall
- 101 Sonderurlaub eigene Eheschließung
- 102 SU Eheschließung Kinder
- 103 SU Geburt eigenes Kind
- 104 SU Annahme an Kindes statt
- 105 SU Tod naher Angehöriger
- 106 SU Übersiedlung
- 107 SU Promotion bzw. Sponsion
- 108 SU Sportveranstaltung
- 109 SU Sportverein Gewerkschaftsfunktion
- 110 SU Gemeindefunktion
- 111 SU Gewerkschaftsfunktion
- 112 SU Betriebsausflug
- 116 SU Feuerwehrkurs
- 117 SU Sanitäter:innenkurs
- 118 SU Zivilschutz
- 120 SU Leistungssport (bis 3 Monate)
- 122 SU Silberhochzeit
- 123 SU Gewerkschaftsfunktion (bis 3 Monate)
- 124 SU Gemeindefunktion (bis 3 Monate)
- 125 SU Fortbildung
- 126 SU Katastropheneinsatz
- 162 SU sonstige Abwesenheit
- 800 schulautonom unterrichtsfrei
- 999 Matura für Klassen
Mehr im Skriptum: Supplierungen & Mehrdienstleistungen · Bezugszettel
Was bringt mir eine Mehrdienstleistung wirklich?
Dauer-Mehrdienstleistungen werden pro Werteinheit, um die du deine Lehrverpflichtung in einer Kalenderwoche tatsächlich überschreitest, abgegolten (§ 61 GehG, § 47 VBG, § 23 LVG):
| du bist … | Vergütung je Werteinheit |
|---|---|
| vollbeschäftigt (altes Dienstrecht und pd) | 1,3 % des Monatsgehalts laut Gehaltstabelle |
| teilbeschäftigt – für Stunden bis zur vollen Lehrverpflichtung | 1,15 % (ohne Überstundenzuschlag) |
| Vertragslehrperson II L | 1,92 % der Entlohnung für eine Jahreswochenstunde |
Mehrdienstleistungen fließen weder in die Bezahlung der unterrichtsfreien Zeit noch in Weihnachts- und Urlaubsgeld ein. Deshalb bringt die 23. Unterrichtsstunde finanziell nur grob zwei Drittel einer regulären Stunde – im pd-Schema ist das ähnlich. Dort kann für Mehrdienstleistungen in bestimmten Fächern aber zusätzlich eine Fächervergütung anfallen.
Und netto? Von Mehrdienstleistungen werden keine Kranken- und Wohnbauförderungsbeiträge abgezogen, wohl aber der Pensionsbeitrag. Versteuert werden sie wie dein laufender Bezug, also nicht begünstigt wie Sonderzahlungen. Dadurch kann ein Teil in eine höhere Steuerstufe fallen.
Mehr im Skriptum: Supplierungen & Mehrdienstleistungen · Bezugszettel
Krankheit & Dienstverhinderung
Was gilt, wenn ich nicht in den Dienst kommen kann?
Bist du durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund verhindert, deinen Dienst zu versehen, meldest du das unverzüglich der Schulleitung. Auf Verlangen musst du den Grund bescheinigen – jedenfalls dann, wenn die Verhinderung länger als drei Arbeitstage dauert (§ 51 BDG, § 35 LDG, § 7 VBG).
Zur Dienstverhinderung zählen auch die nötigen Wegzeiten (etwa von der Schule zur Behörde und zurück), familiäre Gründe (Pflegefreistellung, Hochzeit eines Kindes, Begräbnis naher Angehöriger …), öffentliche Pflichten (z. B. eine Zeugenladung) und faktische Verhinderungen wie Hochwasser, Sturm oder Schneechaos. So sehen das auch die Gerichte.
Mehr im Skriptum: Krankenstand, Wiedereingliederung & Dienstunfall · Sonderurlaub, Pflegefreistellung & Pflegekarenz
Wie lange bekomme ich im Krankenstand mein Gehalt?
Die Entgeltfortzahlung gilt, wenn du die Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hast.
Vertragslehrpersonen (§ 24 VBG, § 91a VBG)
| Dienstzeit | volles Monatsentgelt | dann halbes Monatsentgelt + halbes Krankengeld | danach |
|---|---|---|---|
| bis 5 Jahre (und alle II L-Verträge) | 42 Tage | 42 Tage | volles Krankengeld |
| 5 bis 10 Jahre | 91 Tage | 91 Tage | volles Krankengeld |
| über 10 Jahre | 182 Tage | 182 Tage | volles Krankengeld |
- Zur Dienstzeit zählen auch unmittelbar davor liegende andere öffentliche Dienstverhältnisse, die durch Zeitablauf oder Kündigung durch den Dienstgeber geendet haben. Pausen von sechs Wochen schaden nicht.
- Den Antrag auf Krankengeld stellst du selbst beim Sozialversicherungsträger. Krankengeld gibt es bis zur 26. Krankenstandswoche, bei ausreichender Versicherungszeit (mindestens sechs Monate in den letzten zwölf Monaten) bis zur 52. Woche (§§ 139, 141 ASVG).
- Zusammenrechnung: Wirst du innerhalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des Dienstes erneut krank, wird weitergezählt (§ 24 Abs. 5 VBG).
- Nach einem Jahr Krankenstand endet das Dienstverhältnis (bei II L nach 84 Tagen) – außer es wurde vorher die Fortsetzung vereinbart. Der Dienstgeber muss dich spätestens drei Monate vorher nachweislich darauf hinweisen. In diesen drei Monaten kannst du eine Verlängerung vereinbaren (§ 24 Abs. 9 VBG) – vor allem dann, wenn der Heilungsverlauf eine spätere Dienstfähigkeit erwarten lässt.
- Bei einem nicht selbst verschuldeten Dienstunfall kann das volle oder halbe Entgelt auch länger bezahlt werden, sogar über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – beantrage es trotzdem.
Tipp bei schwerer, langwieriger Erkrankung: Sinnvoll kann sein, um Karenzierung gegen Entfall der Bezüge anzusuchen und gleichzeitig bei der Pensionsversicherung einen Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu stellen. Dieser gilt dann vorrangig als Antrag auf Rehabilitation samt Rehabilitationsgeld. Lass dich vorher beraten.
Pragmatisierte Lehrer:innen (§§ 14, 51, 52 und 209 BDG, § 13c GehG)
- 182 Kalendertage gibt es den vollen Monatsbezug, danach 80 % – bis zur Ruhestandsversetzung. Der Kürzungsbetrag verringert sich um 80 % der Zulagen und Nebengebühren, die dir wegen der Abwesenheit entgehen.
- Bei einem Dienstunfall bekommst du unabhängig von der Dauer die vollen Bezüge.
- Das Dienstverhältnis endet nicht wegen Krankheit. Wird dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt, wirst du in den Ruhestand versetzt.
- Aus gesundheitlichen Gründen ist auch eine vorübergehende Verwendung in der Verwaltung möglich (§ 209 BDG) oder eine Herabsetzung der Lehrverpflichtung bei 75 % des Bezugs (siehe Gesundheitsteilzeit).
Melde jeden Unfall im Dienst oder auf dem Weg sofort der Schulleitung, auch wenn er zunächst harmlos wirkt – Spätfolgen sind sonst schwer als Dienstunfall nachzuweisen.
Mehr im Skriptum: Krankenstand, Wiedereingliederung & Dienstunfall
Familie & Pflege
Ich bin schwanger und habe einen befristeten Vertrag – werde ich weiterbeschäftigt?
Eine schwangere Lehrerin mit befristetem Dienstverhältnis ist genauso in die provisorische Lehrfächerverteilung aufzunehmen – und zwar immer dann, wenn sie auch ohne Schwangerschaft weiterverwendet worden wäre. Das Rundschreiben GZ BMB-532/0002-III/5/2017 ist hier eindeutig:
„Bei einer nachfolgenden Bewerbung im Folgejahr ist eine gemeldete Schwangerschaft kein Grund diese Bewerbung abzulehnen und eine Weiterbeschäftigung nicht vorzunehmen. Eine Ablehnung der Weiterbeschäftigung kann auch nicht damit begründet werden, dass die Lehrerin im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Weiterbestellung in das Beschäftigungsverbot geht oder einen Karenzurlaub nach den Elternkarenzbestimmungen antritt und demzufolge eine (weitere) Vertretung aufzunehmen ist. Die vorliegende und gemeldete Schwangerschaft stellt keinen sachlichen Grund dar, ein bestehendes Dienstverhältnis nicht weiter zu verlängern.“
Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt hast du Kündigungs- und Entlassungsschutz. Ein befristeter Vertrag kann in dieser Zeit nur auslaufen, wenn er auch ohne Schwangerschaft ausgelaufen wäre.
Nach der gesetzlichen Karenz (§ 15 MSchG, § 2 VKG) hast du das Recht, an deine angestammte Dienststelle mit demselben Beschäftigungsausmaß zurückzukehren. Dazu gibt es auch Entscheidungen des OGH. Mehr in unserem Beitrag Du bist schwanger, befristeter Vertrag – na und?.
Mehr im Skriptum: Eltern werden: Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit
Wann gilt das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Sobald du von der Schwangerschaft weißt, meldest du sie im Dienstweg – mit dem voraussichtlichen Geburtstermin und einer ärztlichen Bestätigung. Schwangere dürfen keine Mehrdienstleistungen leisten.
Individuelles Beschäftigungsverbot
Es wird wirksam, sobald du ein fachärztliches Freistellungszeugnis vorlegst. Dieses wird bei bestimmten medizinischen Indikationen ausgestellt, die in der Mutterschutzverordnung (§ 2 MSchV) festgelegt sind.
Absolutes Beschäftigungsverbot (Schutzfrist)
- Es beginnt 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (§ 3 MSchG). Den Beginn meldest du der Schule spätestens 12 Wochen vor dem Termin.
- Es endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten frühestens nach 12 Wochen. Kommt das Kind früher als erwartet, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die verkürzte Zeit, höchstens auf 16 Wochen (§ 5 MSchG).
- Dein Dienstverhältnis bleibt bestehen, du darfst aber nicht beschäftigt werden.
- Pragmatisierte bekommen ihren Bezug weiter. Vertragslehrerinnen erhalten auf Antrag Wochengeld – von der ÖGK, bei Dienstbeginn ab 1999 von der BVAEB. Berechnet wird es aus dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Monate vor der Schutzfrist. Weil Schwangere keine Mehrdienstleistungen leisten dürfen, können stattdessen die Monate 12 bis 10 vor dem errechneten Geburtstermin herangezogen werden. Die nötige Bestätigung schickt der Dienstgeber an die Krankenkasse.
Mehr im Skriptum: Eltern werden: Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit
Wie lange kann ich in Karenz gehen – und welches Kinderbetreuungsgeld passt?
Karenz (§ 15 MSchG, § 2 VKG)
- Mütter und Väter haben einen Rechtsanspruch auf Karenz bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (seit 1.11.2023).
- Bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats (2. Geburtstag) reicht der Anspruch in drei Fällen: wenn sich die Eltern die Karenz teilen (§ 15a MSchG), wenn du alleinerziehend bist, oder wenn der andere Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat (z. B. Selbstständige) und die Karenz erst mindestens zwei Monate nach Ende der Schutzfrist beginnt.
- Ihr könnt euch zweimal abwechseln. Jeder Karenzteil dauert mindestens zwei Monate. Gleichzeitig in Karenz seid ihr nur beim ersten Wechsel, und zwar höchstens einen Monat lang.
- Meldung: Die Mutter entscheidet sich bis zum Ende der Schutzfrist. Der andere Elternteil meldet die Karenz drei Monate vor dem geplanten Beginn. Auch Änderungen meldest du drei Monate vorher. Die Bildungsdirektion schickt dir ein Formular für das Karenzmodell und den geplanten Wiedereinstieg.
- Endet die Schutzfrist in den Ferien, bekommst du den Bezug weiter – die Karenz beginnt erst mit Schulbeginn, denn die Ferien sind der bezahlte Urlaub der Lehrer:innen.
- Jeder Elternteil kann drei Monate Karenz aufschieben und bis zum 7. Geburtstag des Kindes verbrauchen. Die Absicht gibst du schon während der Schutzfrist bekannt.
- Väter bzw. der andere Elternteil können außerdem einen Babymonat (bis zu 31 Tage, ohne Bezüge) zwischen Geburt und Ende der Schutzfrist nehmen (§ 29o VBG, § 75d BDG).
- Karenzzeiten nach MSchG und VKG zählen für die Vorrückung (§ 29c Abs. 2 VBG).
Kinderbetreuungsgeld (KBG) und Familienbeihilfe
Beides kannst du bequem über FinanzOnline beantragen. Ob für dich das einkommensabhängige KBG (bis 365 Tage) oder das pauschale KBG-Konto (365 bis 851 Tage für einen Elternteil oder 456 bis 1.063 Tage für beide) besser passt, rechnest du mit dem Kinderbetreuungsgeld-Rechner nach. Tipp: Beginn mit dem Ende des Wochengeldes, Ende mit dem geplanten Wiedereinstieg.
Achte auf die Zuverdienstgrenze: beim pauschalen KBG grob 60 % deines letzten vollen Jahreseinkommens, mindestens 18.000 € pro Jahr; beim einkommensabhängigen KBG nur 8.600 € pro Kalenderjahr.
Mehr im Skriptum: Eltern werden: Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit · Steuern für Lehrer:innen
Welche Elternteilzeit passt für mich?
Für Lehrpersonen gibt es zwei Wege zur Elternteilzeit, beide längstens bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Welcher besser passt, hängt von deiner Situation ab.
| nach Dienstrecht | nach Mutterschutz- bzw. Väter-Karenzgesetz | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 50b BDG, § 46 LDG, § 20 VBG | § 15h MSchG, § 8 VKG |
| Voraussetzung | Kind gehört zu deinem Haushalt, du betreust es überwiegend selbst | mindestens 3 Jahre im Dienstverhältnis (inklusive Karenz); nicht, solange der andere Elternteil für dieses Kind in Karenz ist |
| Ausmaß | ab 50 % – während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld auch darunter; keine Mindestreduktion | Reduktion um mindestens 20 %, aber nicht unter 12 Wochenstunden |
| Dauer | jeweils ein Jahr oder ein Vielfaches davon | höchstens 7 Jahre; Schutzfrist und Karenzzeiten werden abgezogen |
| Antrag | spätestens 2 Monate vor Beginn | spätestens 3 Monate vor Beginn (kürzer direkt nach der Schutzfrist) |
Für die Stundenplanerstellung gibst du bekannt, an welchen Tagen bzw. zu welchen Zeiten du wegen der Kinderbetreuung nicht unterrichten kannst – bei der Diensteinteilung sind deine Betreuungspflichten zu berücksichtigen (§ 50c BDG). Während der Teilzeit bist du anteilig weniger zu Supplierungen heranzuziehen, auch dein Pool an unbezahlten Supplierstunden wird kleiner.
Mehr im Skriptum: Eltern werden: Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit
Wie viel Pflegefreistellung steht mir zu – und was, wenn sie aufgebraucht ist?
Die Pflegefreistellung ist eine bezahlte Dienstfreistellung (§ 29f VBG, § 76 BDG, § 59 LDG). Du bekommst sie
- für die Pflege einer:eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen (etwa bei plötzlichem Pflegebedarf eines Elternteils) oder einer Person in deinem Haushalt,
- für die Betreuung deines Kindes, wenn die Person ausfällt, die es sonst betreut,
- zur Begleitung eines Kindes unter 10 Jahren bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus.
Wie viel? Pro Schuljahr bis zum Ausmaß deiner wöchentlichen Dienstzeit, für ein erkranktes Kind unter 12 Jahren eine zweite Woche dazu. Verbraucht wird in vollen Unterrichtsstunden laut Stundenplan.
| Dienstrecht | 1. Woche (pro Schuljahr) | 2. Woche (Kind unter 12) |
|---|---|---|
| Bundeslehrer:innen pragmatisiert, Vertragslehrpersonen altes Schema | 20 Wochenstunden | weitere 20 Wochenstunden |
| Vertragslehrpersonen im pd | 24 Wochenstunden | weitere 24 Wochenstunden |
| Landeslehrer:innen (APS) | 1/36 der Jahresnorm | nochmals im gleichen Ausmaß |
Die Werte gelten bei voller Lehrverpflichtung; bei Teilzeit verringern sie sich, mit Dauer-Mehrdienstleistungen erhöhen sie sich.
Pflegefreistellung aufgebraucht? Deine gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 137 ABGB) gilt weiterhin. Du kannst dich zunächst auf die Dienstverhinderung aus wichtigem Grund berufen (§ 7 in Verbindung mit § 24 Abs. 7 VBG) – die ersten Tage sind dann ganz normal zu bezahlen. Dauert die Krankheit länger, hat die Schulleitung aus unserer Sicht Sonderurlaub aus wichtigen familiären Gründen zu gewähren (§ 29a VBG, § 74 BDG) – die gesetzliche Betreuungspflicht für Kinder oder pflegebedürftige Eltern ist jedenfalls ein solcher Grund. Während des Sonderurlaubs bleiben die vollen Bezüge erhalten; alle Sonderurlaube eines Kalenderjahres zusammen dürfen höchstens zwölf Wochen ausmachen (§ 74 Abs. 4 BDG, § 29a Abs. 4 VBG). Anders als andere Bundesbedienstete können Lehrer:innen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen. Mehr in unserem Beitrag Pflegefreistellung – eine Konkretisierung.
Mehr im Skriptum: Sonderurlaub, Pflegefreistellung & Pflegekarenz
Kann ich mich für die Pflege von Angehörigen freistellen lassen?
Pflegekarenz (§ 75c BDG, § 29e VBG, § 58c LDG)
- für die Pflege einer:eines nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 3 – bei demenziell erkrankten oder minderjährigen Angehörigen schon ab Stufe 1
- Dauer: 1 bis 3 Monate, grundsätzlich einmal pro Angehöriger:Angehörigem; steigt der Pflegebedarf um mindestens eine Stufe, ist eine neue Pflegekarenz möglich
- Die Bezüge entfallen. Laut VBG ist die Karenz bei erfüllten Voraussetzungen „zu gewähren“.
Pflegeteilzeit (§ 50e BDG, § 46a LDG; für Vertragslehrpersonen per Vereinbarung)
- gleiche Voraussetzungen, Herabsetzung bis auf ein Viertel einer Vollbeschäftigung, für 1 bis 3 Monate
- zu gewähren, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen; die Bezüge werden anteilig gekürzt
Pflegekarenzgeld: Auf das Pflegekarenzgeld hast du einen Rechtsanspruch. Du beantragst es beim Sozialministeriumservice (Infos auf oesterreich.gv.at) – innerhalb von zwei Monaten ab Beginn, dann wird ab Beginn bezahlt. Es beträgt wie das Arbeitslosengeld 55 % des täglichen Nettoeinkommens.
Für die Sterbebegleitung naher Angehöriger oder die Begleitung schwersterkrankter Kinder gibt es außerdem die Familienhospizfreistellung.
Mehr im Skriptum: Sonderurlaub, Pflegefreistellung & Pflegekarenz
Auszeiten
Wie funktioniert ein Sabbatical?
Das Sabbatical ist rechtlich eine „Teilzeit mit geblockter Dienstleistung“. Du beantragst eine Rahmenzeit von 2 bis 5 Schuljahren (jeweils 1.9. bis 31.8.) und hast darin ein Schuljahr frei (§ 20a VBG, § 78e BDG mit § 213b BDG, § 58d LDG).
- Voraussetzung: mindestens fünf Jahre im Bundes- bzw. Landesdienst, also ab dem 6. Dienstjahr. Es dürfen keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen, deine Vertretung muss gesichert sein.
- Antrag schriftlich im Dienstweg an die Bildungsdirektion. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die Bildungsdirektionen setzen meist den 1. März für das folgende Schuljahr.
- Bezahlung nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß in der Rahmenzeit: Bei 3 Jahren Unterricht und 1 Jahr frei bekommst du alle 4 Jahre lang 75 % (bei 5 Jahren mit einem Freijahr 80 %, bei 2 Jahren 50 %). Mehrdienstleistungen werden in den Unterrichtsjahren ganz normal ausbezahlt – oder im alten Dienstrecht aufs Zeitkonto gespart.
- Lage des Freijahrs: bei einer Rahmenzeit von 2 oder 3 Jahren frühestens im 2. Jahr, bei 4 oder 5 Jahren frühestens im 3. Jahr.
- Vor der Pension: Erreichst du am Ende der Rahmenzeit das gesetzliche Pensionsalter, kann das Freijahr mit dem Pensionsantritt enden. Fällt der Pensionsantritt zwischen 2.9. und 31.12., dürfen Rahmenzeit und Freijahr bis dahin verlängert werden.
Beispiel: Eine Vertragslehrerin tritt am 1.12.2027 die Pension an. Sie wählt die Rahmenzeit 1.9.2022 bis 1.12.2027, unterrichtet 4 Jahre und hat ab 1.9.2026 eine Freiphase von 15 Monaten. Bezahlung: 48 / (48 + 15) = 76,2 %.
An Berufsschulen ist seit 2020 auch eine Freistellung für einen Teil des Jahres (Lehrgang) möglich, mit einer Rahmenzeit von einem Schuljahr.
Achtung für Vertragslehrpersonen: Eine Sabbatical-Rahmenzeit im Monat des Dienstjubiläums oder im letzten Monat vor der Pension kann Jubiläumszuwendung und Abfertigung schmälern – siehe Jubiläumszuwendung und Abfertigung.
Mehr im Skriptum: Auszeiten: Sabbatical, Zeitkonto, Altersteilzeit
Wie spare ich mit dem Zeitkonto ein Freijahr an?
Mit dem Zeitkonto sparst du Dauer-Mehrdienstleistungen an, statt sie auszahlen zu lassen – und finanzierst dir damit später ein Freijahr bei vollem Bezug (§ 61 Abs. 13 bis 19 GehG, für Landeslehrer:innen § 50 Abs. 12 bis 18 LDG).
- Für wen? Lehrpersonen im alten Dienstrecht – pragmatisiert oder mit Dauervertrag (I L). Kein Zeitkonto gibt es im pd-Schema, im Entlohnungsschema II L und für kirchlich bestellte Religionslehrpersonen.
- Ansparen: Bis 30. September erklärst du für das begonnene Schuljahr, welcher Anteil deiner Dauer-Mehrdienstleistungen nicht ausbezahlt werden soll.
- Verbrauchen: erst ab dem 50. Geburtstag – zu Schulbeginn musst du das 50. Lebensjahr vollendet haben. Du reduzierst deine Lehrverpflichtung für ein ganzes Schuljahr um 50 bis 100 %, bei vollem Bezug. Den Antrag stellst du bis 1. März des Schuljahres davor. Unmittelbar vor der Pension geht der Verbrauch auch monats- oder tageweise.
- Wie viel brauchst du? Für ein ganzes freies Schuljahr brauchen Bundeslehrer:innen 720 Werteinheiten, Landeslehrer:innen ihre Jahresunterrichtsverpflichtung. Vor der Pension sind das an Bundesschulen 60 Werteinheiten pro Monat bzw. 2 pro Tag.
- Genehmigung: Die Bildungsdirektion darf den Zeitpunkt nur aus wichtigen dienstlichen Gründen verweigern – und gar nicht, wenn es der letztmögliche Zeitpunkt vor der Pension wäre. Selbst wer so viel angespart hat, dass es für mehrere Jahre reicht, bekommt den Verbrauch direkt vor der Pension genehmigt.
- Kombination mit Teilzeit: Reicht dein Guthaben nicht für 100 %, beantragst du zusätzlich eine Teilzeit im gleichen Ausmaß. Mit einer halben Jahreslehrverpflichtung am Zeitkonto finanzierst du dir so ein Freijahr bei halbem Bezug.
- Auszahlen statt Freijahr: Auf Antrag jederzeit möglich, aber nur für das gesamte Guthaben – berechnet nach deiner Gehaltsstufe im Monat der Antragstellung. Das geht auch schon vor dem 50. Geburtstag.
Mehr im Skriptum: Auszeiten: Sabbatical, Zeitkonto, Altersteilzeit
Gibt es noch eine Bildungskarenz?
Die alte Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld des AMS ist mit 31. März 2025 ausgelaufen; bereits zuerkannte Bildungskarenzen konnten fortgesetzt werden. Seit 1.1.2026 ersetzt sie die Weiterbildungszeit, für die das AMS eine Weiterbildungsbeihilfe zahlt (§ 37e AMSG).
Achtung: Die arbeitsrechtliche Grundlage der Weiterbildungszeit, § 11 AVRAG, gilt nicht für Bundesbedienstete mit eigenem Dienstrecht und nicht für Landesbedienstete (§ 1 Abs. 2 AVRAG). Für Lehrpersonen ist der Weg daher nicht so einfach wie in der Privatwirtschaft:
- Vertragslehrpersonen sind arbeitslosenversichert. Die Beihilfe gilt auch für Freistellungen nach „gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen“. Als Freistellung kommt ein Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge in Frage (§ 29b VBG); er braucht die Genehmigung der Dienstbehörde. Ob das AMS diesen Karenzurlaub als gleichartig anerkennt, ist nicht ausdrücklich geregelt – kläre das vor dem Antrag beim AMS und bei der Bildungsdirektion ab. Die Personalvertretung hilft dir dabei.
- Voraussetzungen der Beihilfe (Auszug): zwölf Monate ununterbrochen arbeitslosenversicherte Beschäftigung vor Beginn, eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden (16 bei Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag), Antrag frühestens drei Monate vor Beginn.
- Beamt:innen sind nicht arbeitslosenversichert und bekommen keine Weiterbildungsbeihilfe. Für sie bleiben der Karenzurlaub (§ 75 BDG) oder das Sabbatical.
Alle Details zur Beihilfe beim AMS – Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit.
Mehr im Skriptum: Auszeiten: Sabbatical, Zeitkonto, Altersteilzeit
Geld, Jubiläum & Pension
Wann bekomme ich die Jubiläumszuwendung?
Öffentlich Bedienstete bekommen nach 25 Dienstjahren zwei und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter, wenn keine schwerwiegenden Dienstvergehen vorliegen (§ 20c GehG, § 22 VBG). Ein Antrag ist nicht nötig. Ausbezahlt wird mit dem Bezug für Jänner oder Juli, der auf das Jubiläum folgt; scheidest du vorher aus dem Dienst aus, spätestens mit dem Ausscheiden (§ 20c Abs. 5 GehG).
- 35 statt 40 Jahre: Hast du mindestens 35 Dienstjahre und gehst mit dem gesetzlichen Pensionsalter in Pension, bekommst du die vier Monatsgehälter trotzdem. Das gilt auch für Vertragslehrerinnen, die wegen des niedrigeren Frauenpensionsalters vor dem 65. Geburtstag gehen. Bei Korridor- oder Langzeitversichertenpension brauchst du dagegen die vollen 40 Jahre.
- Höhe: das Monatsgehalt laut Gehaltstabelle, ohne Mehrdienstleistungen, Zulagen und Sonderzahlungen. Leitungszulagen zählen dazu.
- Achtung für Vertragslehrpersonen: Bist du im Monat des Jubiläums teilbeschäftigt – auch in einer Sabbatical-Rahmenzeit –, wird das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß deiner gesamten Dienstzeit herangezogen. Teilzeit oder Sabbatical im Jubiläumsmonat solltest du daher möglichst vermeiden.
- Jubiläumsstichtag: Er stimmt weder mit dem Dienstantritt noch mit dem Vorrückungsstichtag überein. Du findest ihn in deinen persönlichen Daten im Bildungsportal unter „Eigene Daten“.
Bekomme ich eine Abfertigung?
„Abfertigung neu“ – Dienstbeginn ab 2003: Der Dienstgeber zahlt laufend 1,53 % deines Bruttobezugs in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein (§ 6 BMSVG). Einmal im Jahr bekommst du eine Info über den Stand. Das Geld gehört dir und geht auch bei einem Jobwechsel nicht verloren. Bei Pensionsantritt wählst du zwischen Einmalbetrag (6 % Steuer) und Rente (steuerfrei). Wichtig: Du musst die Auszahlung bei deiner Vorsorgekasse selbst beantragen.
„Abfertigung alt“ – Dienstbeginn vor 2003: Vertragslehrpersonen bekommen eine Abfertigung, wenn das Dienstverhältnis mindestens drei Jahre gedauert hat und sie ohne eigenes Verschulden gekündigt werden oder in Pension gehen (§ 84 VBG, § 91l VBG). Sie beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses 2 bis 12 Monatsbezüge – zum Beispiel nach 20 Jahren 9 und nach 25 Jahren 12.
Grundlage ist – auch bei Teilbeschäftigung – der letzte Monatsbezug (ohne Mehrdienstleistungen, Zulagen und Sonderzahlungen; Leitungszulagen zählen dazu). Vermeide daher als Vertragslehrperson eine Sabbatical-Rahmenzeit und nach Möglichkeit eine Teilzeit im letzten Dienstmonat. Endet die Rahmenzeit am 31.8., lass das Dienstverhältnis frühestens mit 30.9. enden. Ausnahmen: Kündigst du während einer Elternteilzeit, zählt der Durchschnitt der letzten fünf Jahre; bei einer Teilpension das letzte Beschäftigungsausmaß davor.
Beamt:innen bekommen eine Abfertigung nur, wenn sie ohne Anspruch auf Ruhegenuss ausscheiden – bei freiwilligem Austritt etwa innerhalb von sechs Monaten nach Heirat oder Geburt eines Kindes (§ 26 GehG).
Mehr im Skriptum: Abfertigung
Ab wann kann ich in Pension gehen?
Beamt:innen treten mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand (§ 13 BDG). Für Männer im ASVG liegt das Regelpensionsalter ebenfalls bei 65 Jahren.
Für Vertragslehrerinnen wird das Pensionsalter seit 2024 in Halbjahresschritten von 60 auf 65 angehoben:
| geboren | Regelpensionsalter |
|---|---|
| bis 31.12.1963 | 60 |
| 1.1. bis 30.6.1964 | 60,5 |
| 1.7. bis 31.12.1964 | 61 |
| 1.1. bis 30.6.1965 | 61,5 |
| 1.7. bis 31.12.1965 | 62 |
| 1.1. bis 30.6.1966 | 62,5 |
| 1.7. bis 31.12.1966 | 63 |
| 1.1. bis 30.6.1967 | 63,5 |
| 1.7. bis 31.12.1967 | 64 |
| 1.1. bis 30.6.1968 | 64,5 |
| ab 1.7.1968 | 65 |
Quelle: oesterreich.gv.at – Regelpension für Frauen
Für die Alterspension brauchst du außerdem mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre). Früher gehen ist mit der Korridorpension (ab 62, ab Jahrgang 1964 schrittweise 63) oder der Langzeitversichertenpension möglich – mit Abschlägen.
Mehr im Skriptum: Pension
Was muss ich vor der Pension wann beantragen?
Vertragslehrpersonen
- Kündigung: Die Bildungsdirektionen kündigen derzeit nicht von sich aus – du musst also selbst kündigen, schriftlich im Dienstweg über die Schulleitung an die Bildungsdirektion. Halte die Kündigungsfrist ein: Nach 15 Dienstjahren sind das 5 Monate (nach 10 Jahren 4, nach 5 Jahren 3 Monate).
Zum Beispiel: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag als Lehrer:in per Ablauf des 31.8.2027. Da ich zu diesem Zeitpunkt pensionsberechtigt bin, ersuche ich um Auszahlung der vorgesehenen Abfertigung.“ Gegebenenfalls ergänzt du: „Da ich zum Zeitpunkt des Vertragsendes mein gesetzliches Pensionsalter und 35 für die Jubiläumszuwendung zählende Jahre erreicht habe, ersuche ich auch um deren Auszahlung.“ - Pensionsantrag: etwa 3 Monate vor dem gewünschten Termin bei der Pensionsversicherungsanstalt (Formulare unter „Anträge und Formulare“).
- Achtung: Ohne Antrag passiert gar nichts – weder das Vertragsende noch die Pensionszahlung. Willst du über das Pensionsalter hinaus arbeiten, besprich das mit der Schulleitung.
Pragmatisierte Lehrer:innen
- Ruhestand mit 65: passiert laut Gesetz und muss nicht beantragt werden.
- Ruhestand vor 65 (z. B. Korridorpension): Antrag spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin schriftlich im Dienstweg, z. B. „Hiermit ersuche ich um Ruhestandsversetzung per Ablauf des 31.8.2027.“
- Ruhestand nach 65: Besprich das mit der Schulleitung vor der Planung des nächsten Schuljahres. Mit einem formlosen Schreiben im Dienstweg kannst du aus pädagogischen Gründen das Schuljahr fertig machen, in dem du 65 wirst – die Ruhestandsversetzung erfolgt dann mit 31. Juli. Bundesbeamt:innen können den Übertritt darüber hinaus aufschieben lassen, wenn ihr Verbleib im Dienst im wichtigen dienstlichen Interesse liegt – jeweils um höchstens ein Jahr, insgesamt um höchstens fünf Jahre (also längstens bis zum 70. Geburtstag). Darüber entscheidet das Ministerium; einen Anspruch gibt es nicht (§ 13 Abs. 2 BDG).
Seit 1.1.2026 gibt es auch die Teilpension: Du reduzierst bei erfülltem Pensionsanspruch um 25, 50 oder 75 % und beziehst den entsprechenden Teil der Pension. Beamt:innen stellen den Antrag spätestens 6 Monate vorher.
Mehr im Skriptum: Pension · Kündigung, Auflösung & Ende des Dienstverhältnisses
Lohnt es sich, länger zu arbeiten?
Arbeitest du als Vertragslehrperson nach Erreichen des Pensionsalters weiter, ohne daneben Pension zu beziehen, hat das zwei Vorteile:
- Halber Pensionsbeitrag (Bonusphase): Dienstnehmer:innen- und Dienstgeberanteil zur Pensionsversicherung werden für höchstens 36 Monate halbiert, dein Pensionskonto wird trotzdem voll gutgeschrieben. Hol dir dafür bei der Pensionsversicherungsanstalt eine Bestätigung, ab wann du Anspruch auf die Alterspension hast, und gib sie in der Schule ab.
- Zuschlag: Für jedes Jahr späteren Pensionsantritts gibt es 5,1 % mehr Pension, höchstens 15,3 % (drei Jahre).
Lass dir deine Pension vorher unbedingt berechnen.
Beamt:innen treten mit 65 automatisch in den Ruhestand. Länger im Dienst bleiben können sie nur über einen Aufschub, auf den es keinen Anspruch gibt – siehe Ruhestand nach 65.
Mehr im Skriptum: Pension
Gibt es für Lehrer:innen eine Altersteilzeit?
Eine Altersteilzeit wie in der Privatwirtschaft – mit Förderung durch das AMS (z. B. 60 % Arbeit bei 80 % Lohn) und voller Pensionsbeitragszahlung durch den Arbeitgeber – gibt es für Lehrer:innen nicht. Die Bemühungen der Gewerkschaft haben bisher zu keiner Gesetzesänderung geführt.
Was oft „Altersteilzeit“ genannt wird, hat mit dem Alter nichts zu tun – es gibt kein Mindestalter: Pragmatisierte Lehrpersonen mit herabgesetzter Lehrverpflichtung (Teilzeit, Elternteilzeit, Sabbatical) können erklären, dass sie den Pensionsbeitrag vom vollen Bezug zahlen. Dann zählt die Teilzeit für die Pension so, als hättest du voll gearbeitet (§ 116d Abs. 3 GehG).
- Den Antrag musst du vor dem Wirksamwerden der Herabsetzung stellen – am besten gleich zusammen mit dem Teilzeit- oder Sabbaticalantrag. Ein später gestellter Antrag ist unwirksam.
- Das geht immer nur für ganze Schuljahre und nicht bei der Teilpension.
- Für Vertragslehrpersonen gibt es diese Möglichkeit nicht.
Eine echte Alternative für den schrittweisen Ausstieg ist seit 2026 die Teilpension – siehe Pension oder Ruhestand.
Mehr im Skriptum: Auszeiten: Sabbatical, Zeitkonto, Altersteilzeit · Pension
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