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Kleidungsvorschrift: Ja oder Nein? – Eher Nein!

11.12.2024|0 Kommentare

Unsere Dienstrechtsexperten halten Kleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen für einen nicht zulässigen Eingriff in die garantierten Persönlichkeitsrechte. Zulässig ist es, dieses Persönlichkeitsrecht einzuschränken, aber nur dann, wenn auf wichtige Gründe verwiesen werden kann. Das wird z.B. in der Schulküche, im Servicebereich oder im Werkstättenunterricht der Fall sein, jedenfalls aber nicht im normalen "Schulsetting".

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