Du hast ein Problem mit der Schulleitung oder dem Dienstgeber, eine Frage zur Lehrfächerverteilung oder zum Stundenplan? Dann ist die Personalvertretung (PV) deine erste Anlaufstelle. Sie ist gesetzlich eingerichtet – vergleichbar mit einem Betriebsrat – und achtet darauf, dass die Gesetze eingehalten werden, die das Personal betreffen.
Was macht die Personalvertretung?
Einvernehmen
Bei vielen Entscheidungen muss die Schulleitung das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss herstellen – bei jeder Art der Diensteinteilung wie Lehrfächerverteilung, Stundenplan oder Einteilung zu Schulveranstaltungen (§ 9 Abs. 2 PVG).
Mitwirkung
In anderen Fragen hat die PV ein Mitwirkungsrecht, zum Beispiel bei der Anordnung von Überstunden, bei Sonderurlauben über drei Tage oder bei der Auswahl für Fortbildungen (§ 9 Abs. 1 PVG).
Verhandeln
Personalvertretung ist vor allem Verhandlungsarbeit: Gibt es an der Schule keine Einigung, geht die Sache an die nächste Ebene.
Geschützt
Personalvertreter:innen sind in ihrer Arbeit weisungsfrei und dürfen dafür nicht benachteiligt werden. PV-Arbeit ist Dienstzeit (§ 25 PVG).
Wie ist die Personalvertretung aufgebaut?
| Bundesschulen (AHS, BMHS) | Pflichtschulen (APS) | |
|---|---|---|
| an der Schule | Dienststellenausschuss (DA) ab 20 Bediensteten, sonst Vertrauenspersonen | – (Berufsschulen meist mit eigenem DA) |
| Bezirk | – | Dienststellenausschuss bei der Bezirksverwaltungsbehörde |
| Land | Fachausschuss (FA) | Zentralausschuss (ZA) bei der Bildungsdirektion |
| Bund | Zentralausschuss (ZA) | keine PV – nur die Gewerkschaft |
| verhandelt mit | DA: Schulleitung · FA: Bildungsdirektion · ZA: Bildungsministerium | nach Landesrecht |
An den Pflichtschulen ist der Dienststellenausschuss für den ganzen Bezirk zuständig und nicht an der einzelnen Schule. Das erschwert den Kontakt zu den Kolleg:innen und die Arbeit der Personalvertretung enorm. Und: Personalvertretung ist ein Ehrenamt.
Personalvertretungswahlen
Alle fünf Jahre wählen alle Kolleg:innen ihre Personalvertretung – Dienststellenausschuss bzw. Vertrauenspersonen, Fachausschuss und Zentralausschuss (§ 20 PVG). Es kandidieren Fraktionen wie die ÖLI-UG, die FCG und die FSG sowie Namenslisten. Die Mandate werden nach dem d’Hondtschen Verfahren vergeben.
Die letzten Wahlen fanden am 27. und 28. November 2024 statt, die nächsten sind voraussichtlich im November 2029. Du möchtest selbst kandidieren? Melde dich bei uns!
Mehr im Dienstrechtsskriptum
Aufbau, Rechte, gute DA-Arbeit, Sitzungen, Dienststellenversammlung und Wahlen im Detail:→ Personalvertretung: Aufgaben, Rechte, Wahlen
→ SGA, Schulforum & Schulcluster
Online-Termine „Kennst du deine Rechte?“
Zuerst referiert ein:e Expert:in, dann ist Zeit für deine Fragen.→ „Personalvertretung an der Schule“ – Di, 26. Jänner 2027, 18:00 bis 19:30 Uhr
→ „APS: Personalvertretung im Bezirk“ – Di, 23. Februar 2027, 18:00 bis 20:00 Uhr
Deine ÖLI-Personalvertreter:innen
Die Ansprechpersonen der ÖLI-UG findest du hier:→ ÖLI-Vorstand
→ ÖLI in den Bundesländern
