Warum die ÖLI-UG die geplante „AHS für Hochbegabte“ ablehnt und warum der Gesetzesentwurf selbst eine Ehrenrunde bräuchte.

Eine Schulform für vier Schulen

Das Bildungsministerium will die Schulversuche für Hochbegabte ins Regelschulwesen überführen: als eigene Sonderform „Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte“ in einzelnen AHS-Klassen, mit einer Unterstufe in drei statt vier Jahren, Aufnahme über ein Eignungsverfahren und grundsätzlichem Wiederholungsverbot. Das erklärte Ziel laut Wirkungsfolgenabschätzung: vier solche Schulen bis 2030. Für vier Standorte wird also ein eigener Schultyp ins Gesetz geschrieben.

Wir, die ÖLI-UG, lehnen diese Sonderform ab, und wir sagen in unserer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren auch, warum.

Aussortiert mit zehn

Österreich gehört zu den OECD-Staaten, in denen der Bildungserfolg am stärksten vom Elternhaus abhängt. Statt daran zu arbeiten, baut der Entwurf eine weitere Abzweigung ein, und zwar schon mit zehn Jahren.

Wer in die Hochbegabten-Klasse will, muss ein „mehrdimensionales Aufnahmeverfahren“ bestehen: Kennenlerngespräch, Intelligenztest, Gruppenübungen, allenfalls mit „externen Personen“. Gut abschneiden wird dabei erfahrungsgemäß nicht einfach das begabteste Kind, sondern oft das am besten vorbereitete. Ob ein Kind getestet, vorbereitet und angemeldet wird, hängt an Geld, Zeit und Bildungsnähe der Eltern.

Dazu kommt der Wettbewerb der Schulen um die „besten“ Kinder, ausgetragen am Rücken der Zehnjährigen. Und schon der Name etikettiert: Wer nicht drin ist, ist offenbar nicht hochbegabt.

Leistung wollen müssen

Die Erläuterungen sprechen von Schüler:innen, die „die erhöhten Anforderungen an Leistungswille und -fähigkeit nicht bewältigen können oder wollen“, die Folgenabschätzung von Kindern „mit besonderer Leistungsfähigkeit und -willigkeit“. Soziale, emotionale und kreative Entwicklung kommen im Gesetzestext nicht vor.

Für diese Kinder gilt: Wiederholen verboten. Wer eine Klasse nicht schafft, wechselt in die Regelklasse. Eine Ausnahme kann die Klassenkonferenz einmalig bei „außergewöhnlichen Ereignissen“ gewähren, ausdrücklich aber nicht bei chronischen Erkrankungen, eigenen oder eines Elternteils. Ein Kind, dessen Mutter schon bei der Aufnahme krank war, hat also Pech gehabt. Das ist nicht Begabungsförderung, das ist Auslese mit Kleingedrucktem.

Kostenneutral, weil Lehrer:innen zahlen

Aufnahmeverfahren, Coaching, Mentoring: Die Erläuterungen zählen selbst auf, was die neue Schulform braucht. Die Folgenabschätzung erklärt sie trotzdem für „kostenneutral“, die Arbeitsbedingungen der Lehrer:innen erwähnt sie mit keinem Wort. Kostenneutral ist das nur, wenn die Mehrarbeit wie so oft unbezahlt bei den Kolleg:innen landet. Und die Regelklassen, in die ausgeschiedene Kinder wechseln, werden dadurch auch nicht kleiner.

Kein Ruhmesblatt

Dazu kommt ein Entwurf, bei dem man sich fragt, ob ihn vor der Aussendung jemand gelesen hat. Begleitschreiben und Folgenabschätzung kündigen eine Änderung des Schulzeitgesetzes an, die im Entwurf gar nicht vorkommt. Die Folgenabschätzung nennt 2026 als Inkrafttreten, der Entwurf den 1. September 2027. Die Erläuterungen verweisen auf die falsche Ziffer, in der Kostentabelle sind Menge und Aufwand vertauscht, und Sätze wie „Im Zusammenhang für mit“ oder „zu erfolge haben“ hätten bei jeder Schularbeit einen roten Strich bekommen.

Das Glanzstück: In den Erläuterungen ist von Projekten die Rede, „wie bei uns, bei Maker-Space-Projekten“. Da hat offenbar jemand das Konzept einer Schule übernommen und vergessen, das „uns“ zu streichen.

Für ein Bildungsministerium ist das kein Ruhmesblatt. Die Kinder in der Hochbegabten-AHS sollen nicht wiederholen dürfen. Dieser Entwurf müsste es dringend.

Was es stattdessen braucht

Begabungsförderung ist Auftrag jeder Schule und jeder Klasse. Sie gelingt am besten dort, wo alle Kinder sind: mit Enrichment, Pull-out-Angeboten, Mentoring und dem schon heute möglichen Überspringen von Schulstufen, in einer gut ausgestatteten gemeinsamen Schule der 6- bis 15-Jährigen. Dafür braucht es Ressourcen, nicht eine neue Sonderform für vier Standorte.

Unsere Forderungen

Hält das Ministerium trotzdem an der Sonderform fest, fordern wir mindestens:

→  Evaluierung der Schulversuche, Lehrplan und Aufnahmeverordnung auf den Tisch, bevor beschlossen wird

→  ein Aufnahmeverfahren, das Kinder aus nicht-akademischen Familien, mit anderer Erstsprache und Mädchen aktiv erreicht und nicht von privaten Testungen abhängt

→  einmal Wiederholen als Regel und keine Benachteiligung chronisch kranker Kinder

→  Einrichtung nur mit Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses

→  Abgeltung jeder zusätzlichen Arbeit statt behaupteter Kostenneutralität

→  ein Name, der Kinder nicht etikettiert, etwa „AHS mit Schwerpunkt Begabungsförderung“

Hochbegabt ist ein Schulsystem erst dann, wenn es jedes Kind fördert, und nicht, wenn es mit zehn Jahren die vermeintlich Besten heraussortiert.

Mehr zu unseren Positionen: Gemeinsame Schule und Inklusion