Mittlerweile eskalieren auch an den Schulen die Corona-Infektionen. Verantwortlich sind aber nicht die unvernünftigen, partysüchtigen Jugendlichen sondern das unglaublich absurde
Massnahmen-Management mancher Bildungsdirektionen und des Bildungsministers Fassmann.
Die Ansteckung von Schüler*innen und Lehrer*innen  werden in Kauf genommen, weil …. Ja, warum
eigentlich? Warum wurden und werden Fürsorgepflichten des Dienstgebers gegenüber den Kindern und den Dienstnehmer*innen vernachlässigt?

 

Abstandhalten „sei auch gar nicht nötig, denn es sei auf Bundesebene festgelegt worden, dass Klassen im Grunde Haushaltsgemeinschaften bilden“. Außerdem infizierten „sich meist nicht
die Schulkinder“, sondern
[eh nur? Anm.] die Lehrkräfte.“ Vorarlbergs Bildungslandesrätin Schöbi-Fink setzt damit den mittlerweile letzten Höhepunkt amtlicher Fürsorge-Ignoranz in
einem ORF-Interview.

 

Frau Schöbi-Finks Verirrung ist jedoch nicht eine „Einzelfehlleistung“. Der lasche Umgang mit der Ansteckungsgefahr beginnt bereits bei der Verordnung „zur Bewältigung der
Covid-19 Folgen“ in der Schule von 31. August 2020. In der Öffentlichkeit predigt Herr Fassmann einen verpflichtenden Sicherheitsabstand als besten Schutz gegen Corona, um das in der Verordnung
sofort wieder aufzuheben. In den Klassen und Gruppen müssen die Abstände nicht eingehalten werden. Ein Freibrief zur Unterschätzung der Ansteckungsgefahr.

 

Nächster Schritt: Fassmann missachtet die Corona-Ampel. Obwohl in orange ausgewiesenen Gebieten die Oberstufen eigentlich automatisch in den Fernunterricht müssen, bestimmt der
mit besonderen Vollmachten ausgestattet Bildungsminister, dass Orange an den Schulen Gelb zu sein hat. Farbenblindheit?

 

Dazu Hannes Grünbichler (Rechtsexperte der ÖLI-UG): Die Bildungslandesrätin nimmt also die Ansteckungen von Lehrkräften in Kauf, wenn sie
meint, „dass sich meist nicht die Schulkinder mit dem Coronavirus infizieren, sondern die Lehrkräfte“, und deshalb keine weiteren Maßnahmen erforderlich seien, um diesen Missstand zu beheben. Sie
verstößt damit nicht nur gegen den § 3 B-BSG (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz), sondern auch entsprechend dem §3 (1) und 31 (1) GRC ein Recht auf Gesundheit.

 

Wie gefährlich die Situation in der Zwischenzeit ist, zeigen die Entwicklungen in Tirol und Salzburg, wo in auf Orange und Rot gestellten Regionen der Unterricht in den
Oberstufen auf Fernlehre umgestellt wird. Laut Meldungen, die uns in den letzten Tagen erreichten, leert das Virus ganze Konferenzzimmer von NMS. Doch statt die Schulen zu schließen, werden
Lehrer*innen, die noch nicht infiziert sind, in Kovid-verseuchte Klassen geschickt. Ist das Erfüllung der Fürsorgepflicht?

 

Auch die Amtsärzte müssen in die Pflicht genommen werden. Sie sind es, die eine Klassen-Quarantäne verhängen können. Und manche von ihnen müssen erst nach langer Diskussion
überzeugt werden, eine Klasse wenigstens bis zur Klärung von Covid-Verdachtsfällen nach Hause zu schicken.

 

Unter diesen Umständen sind die rasant steigenden Zahlen an Neuinfektionen auch kein Mirakel. Schuld sind aber nicht sorglose Jugendliche sondern eine phantasie- und sorglose Politik.

 

Weiterführende Informationen:

ORF: CoV-Management an Schulen kritisiert

 

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21)

 

UBG: Bildungslandesrätin Schöbi-Fink: Abstand in den Klassen
nicht erforderlich,….

 

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