Stellungnahme der UGÖD zum ‚wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort’ im Verfassungsrang
Wettbewerbsvorteile für Unternehmer und Banken sind kein demokratisches Staatsziel!Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst lehnen daher die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandortes“ als Staatsziel im Verfassungsrang entschieden ab. Folgenabschätzung unrealistischDass der Staat eine „Handlungs- und Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung der Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit“ habe, macht die in der Erläuterung zur Verfassungsänderung abgegebene Folgenabschätzung („keine finanziellen Auswirkungen“)










