Rechtliche Schritte zum Entzug der Namensführung eingeleitet


Wien
(OTS)
– Aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung über einen fragwürdigen Verkauf von Geschäftsanteilen an der ehemaligen „Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H.“ (kurz: WBV-GÖD) sieht sich die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) zu nachstehender Klarstellung veranlasst:
Die GÖD hat sämtliche Anteile an der Wohnbaugesellschaft bereits im Jahr 2003 abgetreten und ist seither nicht mehr an dieser Gesellschaft beteiligt. Die Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit
stand damals außer Zweifel.
Bereits im November 2017 wurde von der GÖD die Berechtigung zur Namensverwendung (Wort- und Bildmarke) im Firmenwortlaut entzogen. Nachdem der Firmenwortlaut nicht geändert wurde, mussten seitens
der GÖD Klagsschritte zur Durchsetzung eingeleitet werden.
Entgegen der medialen Berichterstattung hält die GÖD fest, dass kein Naheverhältnis der GÖD zur genannten Wohnbaugesellschaft besteht. Verunsicherten Gewerkschaftsmitgliedern bietet die GÖD wie
bisher Unterstützung an.