Wettbewerbsvorteile für Unternehmer und Banken sind kein demokratisches Staatsziel!
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst lehnen daher die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandortes“ als Staatsziel im Verfassungsrang entschieden ab.
Folgenabschätzung unrealistisch
Dass der Staat eine „Handlungs- und Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung der Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit“ habe, macht die in der Erläuterung zur Verfassungsänderung abgegebene
Folgenabschätzung („keine finanziellen Auswirkungen“) unrealistisch, wie die schwere Finanzmarktkrise von 2008 mit ihren bis heute belastenden globalen Auswirkungen belegt.
Wirtschaftliche Grundrechte sind in Österreich bereits gut abgesichert…
und die EU-Kommission unterstützt ohnehin ihre weitere Stärkung. Österreich gilt seit vielen Jahren als eines der reichsten Länder Europas und bietet cirka 900.000 Selbstständigen durch seine
zentrale Lage in Europa großartige Standortvorteile und großzügige Steuervorteile.
(Quelle: Der Wirtschaftsstandort Österreich und seine Vorteile, bmwfw.gv.at, 2015)
… dennoch steigt die Zahl der ‚Working Poor‘
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