
Aufgrund zahlreicher Anfragen zur ID-Austria im Bildungsbereich, veröffentlichen wir die Rechtsmeinung unseres Dienstrechtsexperten Hannes Grünbichler:
Grundsätzlich kann niemand dazu verpflichtet werden, eine ID-Austria zu haben oder ein ID-Austria fähiges Smartphone zu besitzen. Für letztere Fälle, wird aber kostenlos ein FIDO-2 Token zur Verfügung zu stellen sein. Dieser ist aber genauso mit der ID-Austria zu verknüpfen. Es wurde klargestellt, dass die FIDO2-Token durch die Schulleitungen über den eShop der BBG zu beschaffen sind und sie die Schulen auch zu bezahlen haben. Das werden die Schulbudgets leider aushalten müssen.
Es ist nun einmal so, dass sensible persönliche Daten bestmöglich geschützt werden müssen, wenn sie verarbeitet werden. Das schreibt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor und das ist gut so. Es ist nun einmal so, dass eine Mehr-Faktor-Authentifizierung für den Login an IT-Systemen und Diensten den höchsten Schutz bietet. Mit der IKT-Schulverordnung versucht das BMBWF dem gerecht zu werden (vgl. § 5 Abs. 2). Das BMBWF hat sich in der Umsetzung eben für die ID-Austria entschieden, obwohl natürlich auch andere Lösungen möglich wären. Wahrscheinlich einfach deswegen, weil viele Lehrer:innen diese bereits nutzen. Meines Erachtens liegt das im Ermessen des Dienstgebers und dadurch sind die Möglichkeiten der Personalvertretungsorgane (PVO) doch eingegrenzt.
Meiner Ansicht nach sind Lehrer:innen natürlich dazu verpflichtet, letztendlich das schuleigene IT-System Sokrates zu nutzen, um Noten einzutragen, Frühwarnungen und Zeugnisse auszustellen. Spätestens dann, wenn dies mangels Zugänglichkeit des „Schulverwaltungsprogramms“ nicht mehr möglich ist, drohen aber dienstrechtliche Konsequenzen aufgrund einer Verletzung der Dienstpflicht. Also gibt es im Bildungsbereich einen indirekten „Nutzungszwang“ der ID-Austria. Diesem kann man nur entgehen, wenn am Standort für all jene Kolleg:innen, die der Nutzung von ID-Austria noch skeptisch gegenüber stehen, individuelle Lösungen gefunden werden, sodass diese notwendige Administration auch von einer/einem anderen Berechtigten, z. B. übers Sekretariat / eine Kollegin/einen Kollegen, gemacht werden kann. Dem PVO obliegt es, in dieser Sache gemäß PVG § 9 Abs. 4 der Schulleitung Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. (Es liegt auch an der Sokrates-Administration, wie hier die Möglichkeiten zur Eintragung verwaltet werden.) So könnte man auch mit der ID-Austria umgehen. Vieles könnte man mit Mut und gutem Willen also am Standort klären.
In Oö ist eine Reiserechnung ohne ID-Austria nicht möglich! Es darf aber nach Auskunft eines Datenschutz-Experten und eines Personalvertreters keine finanziellen Nachteile durch eine Nicht-Nutzung der ID-Austria geben!
Es benötigt eine Alternative mit einer Mehrfaktoren-Authentifizierung!
Auch ich kann meine Reiserechnung nicht stellen, weil ich über keine ID- Austria verfüge.
Kann die Reiserechnung nicht doch irgendwie/irgendwo per Formular eingereicht werden?