EuGH: Altersdiskriminierung im Besoldungssystem für Bundesbedienstete.
Erneut stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass „das österreichische Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und der Vertragsbediensteten […] weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt.“ Bereits bei der ersten Änderung der Gesetze, um die vom EuGH beanstandete Altersdiskriminierung im Besoldungssystem für Bundesbedienstete zu beenden, hat die GÖD und die UBG










