Die Bildungsdirektionen sind seit 1. Jänner für die gesamte Schulverwaltung inklusive des Lehrpersonals zuständig.
Machtfaktor Landeshauptleute. Was zu erwarten war …
Alle Bundesländer haben die Möglichkeit genutzt, die Landeshauptleute als Präsidenten der Bildungsdirektion einzusetzen. In einigen Bundesländern wurden die Bildungslandesrät*innen mit der
Aufgabe betraut. Das teilte Bildungsminister Heinz Faßmann in einer Anfragebeantwortung mit. De facto bedeutet das, dass die Landeshauptleute auch weiterhin ein bedeutender Machtfaktor in der
neuen Behörde sind. Denn sie können den Bildungsdirektor*innen Weisungen erteilen.
Freies Spiel haben sie dabei jedoch nicht: Laut Gesetz ist der Präsident selbst wiederum in Bundesangelegenheiten (Lehrereinsatz und Direktorenbestellung an AHS und BMHS, Lehrpläne,
Organisation der Schulaufsicht) an die Weisungen des Bildungsministers gebunden. In Landesangelegenheiten (Lehrer und Schulleiter Volks- und Neue Mittelschulen, pädagogische Schwerpunkte) ist er
dem Bildungslandesrat weisungsgebunden, berichtet der ORF.
NEOS-Bildungssprecher Douglas Hoyos übt in einer Stellungnahme gegenüber der APA Kritik. Denn die politische Einflussnahme sei immer noch nicht von den Schulen verbannt. „Es kann nicht sein,
dass der Bund zahlt, während die Landeshauptleute anschaffen“.
Hinterlasse einen Kommentar