Hartz IV türkisblau
Mogelpackung Mindestsicherung Beate Neunteufel-Zechner, UGÖD-Vorsitzende informiert kurz über die Folgen der von der neuen Regierung geplanten Abschaffung der Notstandshilfe. Hartz IV türkisblau:Wenn man über die mögliche Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld hinaus arbeitslos ist, besteht unter betimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Notstandshilfe. Ist, wie geplant, die Notstandshilfe abgeschafft, bleibt nur mehr die Mindestsicherung. Die nachteiligen Folgen










