Mogelpackung Mindestsicherung
Beate Neunteufel-Zechner, UGÖD-Vorsitzende informiert kurz über die Folgen der von der neuen Regierung geplanten Abschaffung der Notstandshilfe.
Hartz IV türkisblau:
Wenn man über die mögliche Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld hinaus arbeitslos ist, besteht unter betimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Notstandshilfe. Ist, wie geplant, die Notstandshilfe
abgeschafft, bleibt nur mehr die Mindestsicherung. Die nachteiligen Folgen sind unter anderem der Wegfall der Pensionsberechtigung und die zwingende Verwertung des vorhandenen Vermögens, bevor
überhaupt Mindestsicherung bezogen werden kann. Hartz IV eben!
Wer und unter welchen Voraussetzungen hat heute Anspruch auf Notstandshilfe?
Wer Arbeitslos ist, Arbeitslosengeld bezogen und die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.
Anspruch auf Notstandshilfe hat grundsätzlich jede Person, die
- sich in einer Notlage befindet,
- arbeitslos, arbeitswillig und arbeitsfähig ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und
- keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat.
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