
Stellungnahme zur geplanten Änderung des Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz und Schulpflichtgesetz 1985 betreffend
Deutschförderklassen
Wir begrüßen grundsätzlich die Entscheidung, SchülerInnen mit Sprachdefiziten durch intensive Sprachförderung zu unterstützen. Dass den Kindern von Beginn an die Möglichkeit geboten wird,
zumindest einen Teil der Unterrichtszeit in ihren künftigen Regelklassen zu verbringen, eröffnet Chancen.
Wir bedauern aber gleichzeitig die Abkehr von schulautonomen Möglichkeiten bei der Organisation. Dadurch werden Synergie-Effekte verhindert, die allen SchülerInnen zugutekommen könnten. Das
Konzept ist nicht flexibel genug. Die sinnvolle schulinterne Organisation des Sprachunterrichts hängt stark von den betroffenen und handelnden Personen ab. Eine hauptsächlich additive
Organisation mag an manchen Standorten notwendig erscheinen, ist aber keinesfalls die Variante, die grundsätzlich vorgeschrieben werden sollte. Bei 15 oder 20 obligatorischen Stunden in den
Deutschklassen wird der Kontakt unter den Kindern zu stark eingeschränkt. Durch die weitgehende Segregation im vorliegenden Modell ergeben sich deutliche Nachteile für Spracherwerb und
Integration. Eine Entscheidung über die additive oder integrative Organisationsstruktur muss am Schulstandort getroffen werden. So wird auch gewährleistet, dass erfolgreiche Konzepte der
Sprachförderung weitergeführt und weiterentwickelt werden.
Der vorliegende Entwurf lässt Fragen offen:
Hinterlasse einen Kommentar