Verbesserung für manche Frauen im Mutterschutz
Die GÖD hat uns von einem für manche Frauen wichtigen OGH-Urteil informiert:Von Gary Fuchsbauer: Da einerseits nach Meldung der Schwangerschaft keine Überstunden gemacht werden dürfen und andererseits die Höhe des Wochengeldes in der (normalerweise) 16-wöchigen Mutterschutzzeit nach dem Durchschnitt der 3 Monate davor berechnet wird, entsteht eine Ungerechtigkeit bei allen, die vor der Schwangerschaft mehr










