Die GÖD hat uns von einem für manche Frauen wichtigen OGH-Urteil informiert:
Von Gary Fuchsbauer:

Da einerseits nach Meldung der Schwangerschaft keine Überstunden gemacht werden dürfen und andererseits die Höhe des Wochengeldes in der (normalerweise) 16-wöchigen Mutterschutzzeit nach dem
Durchschnitt der 3 Monate davor berechnet wird, entsteht eine Ungerechtigkeit bei allen, die vor der Schwangerschaft mehr als 20 WE hatten.
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass für die Berechnung die 3 Monate vor Meldung der Schwangerschaft herangezogen werden können, also das normale Gehalt mit MDL (Details sende ich
gerne auf Anfrage zu – über Kontakt).
Alle, die in den letzten 2 Jahren im Mutterschutz waren, können diesbezüglich noch Nachforderungen stellen!