EuGH-Urteil vom 11.11.2014 – Vorrückungsstichtag
Der österreichische Gesetzgeber darf im Zuge der Beendigung von Altersdiskriminierung im Besoldungssystem für Beamte nicht neue Ungleichbehandlungen einführenHintergrund – Vorgeschichte:Seit Beendigung der sogenannten „Altersdiskriminierung“ ist für die Berechnung des Vorrückungsstichtages die Schulzeit der Lehrzeit gleichzustellen. Das bedeutet, dass der Vorrückungsstichtag, von dem die Einstufung in die Gehaltsstufe berechnet wird, vom 18. Lebensjahr auf das 15.










