Neben der Personalvertretung bilden die gewerkschaftlichen Organe die zweite Schiene der Interessensvertretung: an der Schule der gewerkschaftliche Betriebsausschuss (GBA), auf Landesebene die
Landessektion, insbesondere die Landesleitungen (LL), und auf Bundesebene die Bundessektionen und deren Leitungen (BL). Die Gewerkschaften der LehrerInnen (Sektion 14 BMHS, Sektion 11 AHS,
Sektion 10 APS etc.) bilden mit denen der anderen öffentlich Bediensteten die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD, 27 Sektionen). Die GÖD ist als Gewerkschaft Teil des ÖGB (7
Einzelgewerkschaften). Die Gewerkschaften sind Verhandlungspartner gegenüber der Arbeitgeberseite, was Arbeitsbedingungen etc. betrifft. In arbeitsrechtlichen Konflikten bieten sie ihren
Mitgliedern Rechtsschutz.
Die Gewerkschaft handelt auf der Grundlage des Vereinsgesetzes als Verein zur Interessenswahrung seiner Mitglieder. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss. In der österreichischen
Realverfassung ist der ÖGB freilich nicht irgendein Verein, sondern über das System der Sozialpartnerschaft stark in die „Gestaltung“ der Lebensverhältnisse in dieser Gesellschaft eingebunden.
Aus dieser Tradition heraus entwickelte der ÖGB ein staatstragendes Grundverständnis seiner Politik, was natürlich noch nicht per se schlecht sein muss, es sei denn, man vergisst darüber, die
Interessen der Mitglieder zu vertreten.
Der ÖGB selbst ist überparteilich. Ein Mitglied kann dem ÖGB bzw. einer Einzelgewerkschaft beitreten, ohne sich politisch zu binden. De facto ist der Einfluss der Parteipolitik im ÖGB jedoch sehr
groß. Die sozialdemokratische Fraktion (FSG) dominiert den ÖGB und die christliche Fraktion (FCG) die GÖD. ÖAAB/ FCG beherrschen insbesondere die LehrerInnengewerkschaften.
Kehren wir zur Verdeutlichung noch einmal zur Unterscheidung zwischen Personalvertretung und Gewerkschaft zurück: So hilft einem die Personalvertretung z.B. dabei, einen besseren Vertrag zu
bekommen (unbefristeter Vertrag etc.), welche Verträge es aber überhaupt gibt, das heißt, in welchem Rahmen die PersonalvertreterInnen sich für die LehrerInnen einsetzen können, das entscheiden
die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber (in diesem Fall also, dass es überhaupt befristete Verträge gibt). Ob wir LehrerInnen ein Sparpaket zu akzeptieren haben oder ob wir uns
dagegen wehren (Streik etc.), das entscheidet die Gewerkschaft, nicht die Personalvertretung (freilich hat es auch immer wieder Streiks gegeben – wenn auch in Österreich nur selten –, die von den
Beschäftigten ausgegangen sind und denen sich die Gewerkschaften erst später angeschlossen haben). Der gewerkschaftlichen Interessensvertretung wären also im Prinzip – im Gegensatz zur
Personalvertretung – keine Grenzen gesetzt, und sie könnte eifrig und unablässig an der Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen werkeln. Dass davon nicht die Rede sein kann, hängt von zahlreichen
Faktoren ab, nicht zuletzt von der Parteiabhängigkeit der großen Fraktionen.