OGH bestätigt Rechtsanspruch der Unabhängigen GewerkschafterInnen auf Vertretung im GÖD-Vorstand
Freitag 25.07.2014 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140725_OTS0017/ogh-bestaetigtrechtsanspruch-der-unabhaengigen-gewerkschafterinnen-auf-vertretung-im-goed-vorstand UGÖD wird gewonnene Informations- und Gestaltungsmöglichkeiten zur Stärkung der parteiunabhängigen Gewerkschaftsarbeit in der GÖD einsetzen. Gewerkschaftsarbeit, unabhängig von parteipolitischen ÖAAB- und Regierungs-Vorgaben ist auch in der GÖD notwendig. Gewerkschaftsarbeit bedeutet für die UG Information, Aktivierung und Mitbestimmung möglichst vieler Mitglieder, keine passiv-abwartende Stellvertreterpolitik. Vertragsbedienstete, Beamte (immer weniger) und ausgegliederte ASVG-Angestellte brauchen










