per E-Mail am 15. September ans BMBWF übermittelt …

Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
Sehr geehrte Frau Sektionschefinnen,

ich erlaube mir, Sie auf eine Sendung hinzuweisen, die gestern am Nachmittag auf Ö1 in der Sendereihe Moment – Leben heute ausgestrahlt wurde: „Nie mehr Schule. Wenn Lehrkräfte kündigen“ nachhörbar unter dem Link: https://oe1.orf.at/player/20230914/733023/1694698208723.

Ehemalige Lehrerinnen und Lehrer sprechen über ihren Abschied vom Schulsystem
Das neue Schuljahr beginnt ohne sie: Lehrkräftemangel hin oder her, für manche Lehrerinnen und Lehrer ist es keine Option mehr, weiter im Schulsystem tätig zu sein. Die jeweiligen persönlichen Kündigungsgründe gehen dabei weit über die Belastung durch den Personalmangel hinaus.
Den einen macht die fehlende Wertschätzung aus der Gesellschaft zu schaffen, andere haben Schwierigkeiten mit direkten Vorgesetzten in der Direktion. Manche sind mit der Bildungsdirektion ihres Bundeslandes, andere mit dem gesamten Schulsystem unzufrieden. Und wieder andere haben das Gefühl, bei all den zusätzlichen administrativen und organisatorischen Aufgaben den eigenen Ansprüchen an den Unterricht nicht mehr gerecht zu werden.
Moment hat drei ehemaligen Lehrerinnen und Lehrern getroffen und sie zu ihren persönlichen Trennungsgründen befragt.

Die Sendung ist sehr berührend und zeigt wirklich, was wir als PersonalvertreterInnen tagtäglich auch immer wieder erleben und womit wir konfrontiert werden. Für die betroffenen KollegInnen ist das sehr zermürbend.

Verbesserungsbedarf

Die Geschichten beweisen einmal mehr, dass § 24 (9) VBG modifiziert gehört oder das BMBWF die Bildungsdirektionen anweisen könnte, von sich aus auf eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses hinzuarbeiten. Das könnte über einen Erlass erwirkt werden. Zermürbend ist auch, wie mit LehrerInnen umgegangen wird, wenn sie Betreuungspflichten haben, seien es eigene kleine Kinder (bis 12J) oder nachweislich pflegebedürftige Angehörige. Hier müsste es eine Anweisung geben, dass man betreuungspflichtigen LehrerInnen entgegenzukommen hat, z. B. bei Anträgen auf Sonderurlaub nach § 29a (1) VBG aus wichtigen familiären Gründen. Im Vorjahr hatten wir Fälle, wo es beinahe zu Selbstanzeigen von LehrerInnen gekommen wäre, wegen Vernachlässigung der Betreuungspflichten. Was für die einen selbstverständlich zu sein scheint (Leadership), ist es eben für andere nicht.

Das sind Realitäten, wo es Verbesserungen bedarf, um Lehrpersonen im Dienst zu halten. Da Sie darum bemüht sind, schreibe ich an Sie.

Mit besten Grüßen und einem herzlichen Glück Auf!
Hannes Grünbichler