Besoldungsreform – kein Überleitungsverlust mehr
Der Text zur Reparatur des neuen Besoldungsrechts geht in die Begutachtung.Das wichtigste ist, dass die Regelung im aktuellen Begutachtungstext garantieren, dass niemand durch die Überleitung in das neue Besoldungssystem einen Verlust erleidet.Die wesentlichen Änderungen sind wirkliche Verbesserungen gegenüber dem NR-Beschluss vom 21.1.2015. Leider wurde bezüglich der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages nichts geändert.Eine Analyse von Gary Fuchsbauer-










