Stichworte/Schlagzeilen
Bildung kostet. Schulreform, Dienstrechts- und Besoldungsreform brauchen ausreichende Bundesbudgetmittel
Schulen brauchen eine nachhaltig gesicherte und transparente Ressourcenzuteilung und ein einheitliches Bundes-Dienstrecht für alle pädagogischen Berufe.
Von Landespolitik bestellte DirektorInnen sind keine Garantie für autonom-demokratische Schulen. NMS ist keine sozial-integrative, fördernde Gesamtschule.
Österreichs Schulen brauchen eine bundesweit einheitliche Verwaltung, keine Verländerung und kein „Föderalistan„.
Schulautonomie braucht demokratische Mitbestimmung der LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen!
Gewähltes Schulleitungsteam auf Zeit
Voraussetzung ist eine klare Definition der Aufgaben der Schulleitung (Funktionsbeschreibung) und der Qualifikationsmerkmale und ein ausreichendes, von der Schulgröße abhängiges
Freistellungskontingent für das Leitungsteam. Das Leitungsteam legt die Arbeitsteilung fest und ist gegenüber der Schulversammlung (siehe unten) und vorgesetzter Behörde
rechenschaftspflichtig.
LehrerInnenteams
LehrerInnenteams bilden sich als Klassen- oder Stufenteams und haben Verantwortung für den Unterricht und die Diensteinteilung
Schulversammlung
Die Schulversammlung ist eine öffentliche Versammlung aller PädagogInnen und der KlassenvertreterInnen der SchülerInnen und Eltern sowie VertreterInnen des nichtlehrenden Personals und ist vom
Leitungsteam mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Die Schulversammlung wählt alle vier Jahre das Leitungsteam und bestätigt jährlich den Rechenschaftsbericht des Leitungsteams und kann alle
die Schule betreffenden Fragen behandeln.
Personalvertretung an der Schule – „verkürztes § 10-Verfahren“ und Freistellungsstunden für den Dienststellenausschuss
Ziel ist die Stärkung der Personalvertretungsrechte analog zum Betriebsrätegesetz. Dazu gehören die Zustimmung/das Einvernehmen in allen Personalangelegenheiten, bei Betriebsvereinbarungen über
Arbeitsformen und Arbeitsbedingungen, in Fragen der Bereitstellung von Arbeits- und Unterrichtsmitteln. Wobei bei Nichteinigung zwischen Schulleitung und Dienststellenausschuss der DA sich
direkt an die Bundes-PVAK wenden kann und deren Entscheidung in der Folge bindend ist.
Die Personalvertretung erhält Teil-Freistellung durch zusätzliche Budgetmittel
Siehe auch: OTS0084/ugoed-keine-verlaenderung-des-schulsystems-fuer-eine-bundesweit-einheitliche-verwaltung(6.3.2015)
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