Die ÖLI-UG tritt – als Teil der UGÖD – vehement gegen Postenschacher und Ämterpatronage auf. Deswegen stellen wir auch dieses Jahr wieder den Antrag, das Prozedere für Bestellungsverfahren im öffentlichen Dienst weiterzuentwickeln.


Weiterentwicklung der Bestellungsverfahren für Ausschreibungen im Öffentlichen Dienst

Die Bundesleitung möge an die GÖD herantreten, um die Bestellungsverfahren im Sinne eines Objektivierungsgebotes weiterzuentwickeln. Das Ausschreibungsgesetz soll dafür abgeändert werden, insbesondere § 7 Abs. 2 sowie §§ 14 und 15 Abs. 1. Künftig sollen die Bestellungskommissionen ein unabhängiges fünftes Mitglied als ständigen Vorsitz erhalten – z.B. eine pensionierte Richterin bzw. ein pensionierter Richter. Die GÖD und PVO sollen ihre Vertreter und Vertreterinnen nach einem Rotationsprinzip entsprechend der fraktionellen Stärkeverhältnisse entsenden.

Begründung:

Ein Rotationsprinzip erhöht die Objektivierung in Bestellungsverfahren, da Bewerber und Bewerberinnen nicht wiederholt denselben Kommissionsmitgliedern gegenübersitzen. So weist der Politikwissenschaftler Laurenz Ennser-Jedenastik darauf hin, dass die Mitwirkung von Personalvertretung und Gewerkschaft oft parteipolitische Orientierung aufweist, obwohl sie in der Theorie überparteilich sein sollte (siehe: https://phaidra.univie.ac.at/api/object/o:2129760/preview). Diesem Eindruck muss entgegengewirkt werden, ohne die legitimen Mitwirkungsrechte zu beschneiden.

Daher sollte

  • § 7 Abs. 2 AusG so geändert werden, dass die GÖD und die PVO, wie z.B. ZA, die Bestellungskommissionen abwechselnd nach einem Rotationsprinzip beschicken.
  • ein unabhängiges fünftes Kommissionsmitglied (als ständiger Vorsitz) gesetzlich verankert werden.
  • § 14 AusG angepasst werden, damit auch PVO angemessen informiert werden dürfen.
  • § 15 Abs. 1 AusG geändert werden, um Bewerbern und Bewerberinnen Einsichtsrechte und Parteienstellung einzuräumen.

Wir meinen, eine Änderung wäre nicht nur für leitende Funktionen im Schuldienst angebracht, sondern für den gesamten öffentlichen Dienst. Abgestimmt wird über diesen Antrag zum Beispiel am steirischen Landestag der BMHS-Gewerkschaft am 25. Februrar. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse sehen wir wenig Chance auf Veränderung, aber wir wüssten, wo es anzusetzen gilt.