Betrifft: Gewerkschaftsdemokratie
Argumente für die Gewerkschaftswahl der Wiener Delegierten zum AHS-Gewerkschaftstag der GÖD, zeitgleich mit PV- und GBA-Wahlen Zu § 3 (3) der Geschäfts- und Wahlordnung der GÖD § 3 (3) stellt klar: „Bei der Wahl (Bestellung) der Mitglieder der Organe – ausgenommen die Betriebsausschüsse und Landesleitungen – ist das Stärkeverhältnis der WählerInnengruppen der Landessektionen des jeweiligen










