Presseaussendung der St. Nikolausstiftung
Stellungnahme der St. Nikolausstiftung zum Ministerialentwurf Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern
Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die genannten Fördersummen und deren Zweckwidmung für den Ausbau und den beitragsfreien Besuch zu begrüßen sind.
Die Ziele, die im Rahmen der Sprachförderung zu erreichen sind, sind kritisch zu sehen – solange die Rahmenbedingungen nicht verändert werden und diese nicht auf den aktuellen
sprachwissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Es ist aus den Zielen ganz deutlich herauszulesen, dass der Fokus auf der Sprachförderung der Kinder liegt und mit positiven Ergebnissen gerechnet
wird. Mit Bedauern stellen wir jedoch fest, dass es wieder verabsäumt wurde, die Qualität der Kindergärten in den Fokus zu nehmen, um die längst und oftmals erwähnten und dringend notwendigen
Reformen vorzunehmen.
PädagogInnen sind nicht mehr in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen, wenn die Zahl der Kinder in einer Gruppe so bleibt wie vor über 30 Jahren. Solange die Arbeitszeit einer PädagogIn nicht
verändert wird, d.h. mehr Zeit für Planung, Dokumentationen, Beobachtungen und Reflexionen das einzelne Kind betreffend, solange können die teils neuen Forderungen, die zusätzliche Zeitressourcen
brauchen, nicht erfüllt werden.
Es ist sehr schade, dass es in diesem Entwurf (wieder) verabsäumt wurde, den Bildungsbereich Kindergarten auch mit Maßnahmen aufzuwerten – damit langjährig geforderte (wissenschaftlich
begründbare) Qualitätsverbesserungen durchgeführt werden können. Erst dann werden positive Ergebnisse in der nächsten Bildungseinrichtung Volksschule sichtbar werden.
Sämtliche Studien zeigen, dass sich frühkindliche, außerfamiliäre Betreuung, Bildung und Erziehung sowohl kurzfristig als auch langfristig positiv auf die Entwicklung eines Kindes auswirken. Es
ist daher höchste Zeit, dass „der Kindergarten“ jenen Platz als Bildungseinrichtung erhält, den er verdient. Denn in der politischen Diskussion wird seit Jahren nicht klar, was der Kindergarten
ist: Bildungs- oder Betreuungseinrichtung. Wenn der Kindergarten eine Bildungseinrichtung ist, dann muss die Nutzung unabhängig von der sozialen und finanziellen Situation der Familien, aber auch
unabhängig vom Wohnort, sein. Der Kindergarten als Ermöglichung der Vereinbarung von Familie und Beruf ist zugegebenermaßen eine wichtige Funktion, die aber ein „Nebenprodukt“ seiner eigentlichen
Bedeutung, einer Bildungseinrichtung, ist. Die Elementarpädagogik in die Bundeskompetenz einzugliedern, wäre aus Sicht der St. Nikolausstiftung der erste Schritt, um von Beginn an ein
zukunftsweisendes Bildungssystem auf die Beine zu stellen, damit alle Kinder eine faire Chance auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn haben.
Rückfragen & Kontakt:
St. Nikolausstiftung
Mag. Gabriele Zwick
Marketing & Kommunikation
Hinterlasse einen Kommentar