Schulpflichtige Schulschwänzer/innen werden zukünftig schneller und härter bestraft, wenn die entsprechende Regierungsvorlage des Bildungsministers Heinz Faßmann Gesetz wird. Laut den
Erläuterungen zur Regierungsvorlage müssen künftig Schulpflichtverletzungen verpflichtend angezeigt werden, wenn schulpflichtige Schüler/innen den Unterricht mehr als drei Tage ungerechtfertigt
nicht besuchen.

 

Denn mehr als drei Tage Schulschwänzen wird zur Verwaltungsübertretung. Ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist die Folge. Und die Behörde muss künftig bei dem Vergehen, drei Tage die
Schule geschwänzt zu haben, eine Geldstrafe verhängen. Die Höchststrafe beträgt 440 Euro. War bisher keine Untergrenze vorgesehen, muss laut Regierungsvorlage die Behörde eine Mindeststrafe von
110 Euro verhängen.
Siehe dazu auch die berichte in ORF.at und derStandard.at.

 

Ein ganz anderer Lösungsansatz

Von einer ganz anderen Herangehensweise bei der Lösung von Problemen, die vor allem an sozial belasteten Schulstandorten auftreten, berichtet Gregor Kainz im Standard (Kommentar der anderen): „Schule: Was Favoriten von Harlem lernen
kann“. Lesenswert – auch für Politiker/innen, auch wenn sie für Bildung zuständig sind ….

ms