Alle Personen, die in den nächsten Monaten pensionsberechtigt sind und nicht mehr eineinhalb Jahre auf den Beginn der Pensionszahlung warten wollen, mögen Folgendes bedenken: Wer von der angekündigten Erhöhung der Pensionen um 9,7% am 1.1.2024 profitieren will, muss dringend den Pensions-/Ruhestandsversetzungsantrag stellen,

damit spätestens am 1.12.2023 der Beginn der Pensionszahlung gewährleistet ist. Dies geschieht bei Vertragsbediensteten mittels der Formulare der Pensionsversicherungsanstalt pv.at ( https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707756&portal=pvaportal ) und als Beamt*in per Ruhestandsversetzungsantrag im Dienstweg an den Dienstgeber.
Zwar gibt es dafür eine Dreimonatsfrist, aber erfahrungsgemäß akzeptieren Pensionsversicherungsanstalt und Dienstgeber durchaus auch Anträge, die kurzfristiger gestellt werden.
Wer 2023 noch nicht in Pension gehen kann oder will: Ende 2024 und 2025 wird es voraussichtlich – s.u. – günstiger sein am 1.1.2025 (oder 26) statt am 1.12.2024 (oder 25) den Beginn der Pensionszahlung zu haben – aber vielleicht ändern sich die Gesetze bis dahin.

Wenn man also nicht bis 2025 warten will und den Beginn der Pensionszahlung noch in das Jahr 2023 legen kann, dann sollte man das unbedingt tun, weil die Pension dann am 1.1.2024 um 9,7% erhöht werden wird. Wenn aber die Pensionszahlung erst 2024 begänne, würde das Pensionskonto Anfang 2024 von Gesetzes wegen nur nach der Veränderung der Beitragsgrundlagen in Österreich vom drittletzten auf das vorletzte Jahr davor (also von 2021 auf 2022) angepasst, also nur um ca 3,5%, und somit die Pension um 6% geringer sein!

In den Jahren darauf wird die Situation wieder anders sein, weil dann die Pensionskontoanpassung nach den Veränderungen von 2022 auf 2023 (am 1.1.2025) bzw. von 2023 auf 2024 (am 1.1.2026) höher sein wird, als die (dann voraussichtlich und hoffentlich niedrigere) Inflationsanpassung der Pensionen.

Josef Gary Fuchsbauer, fuchsbauer@oeli-ug.at, 0680 2124358,
ÖLI-Kassier und -Bundeskoordinator, stv. UGÖD-Vorsitzender,
UG-Schriftführer, GÖD-Vorstandsmitglied als Bildungsförderungsleiter