
Alle Personen, die in den nächsten Monaten pensionsberechtigt sind und nicht mehr eineinhalb Jahre auf den Beginn der Pensionszahlung warten wollen, mögen Folgendes bedenken: Wer von der angekündigten Erhöhung der Pensionen um 9,7% am 1.1.2024 profitieren will, muss dringend den Pensions-/Ruhestandsversetzungsantrag stellen,
damit spätestens am 1.12.2023 der Beginn der Pensionszahlung gewährleistet ist. Dies geschieht bei Vertragsbediensteten mittels der Formulare der Pensionsversicherungsanstalt pv.at ( https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707756&portal=pvaportal ) und als Beamt*in per Ruhestandsversetzungsantrag im Dienstweg an den Dienstgeber.
Zwar gibt es dafür eine Dreimonatsfrist, aber erfahrungsgemäß akzeptieren Pensionsversicherungsanstalt und Dienstgeber durchaus auch Anträge, die kurzfristiger gestellt werden.
Wer 2023 noch nicht in Pension gehen kann oder will: Ende 2024 und 2025 wird es voraussichtlich – s.u. – günstiger sein am 1.1.2025 (oder 26) statt am 1.12.2024 (oder 25) den Beginn der Pensionszahlung zu haben – aber vielleicht ändern sich die Gesetze bis dahin.
Wenn man also nicht bis 2025 warten will und den Beginn der Pensionszahlung noch in das Jahr 2023 legen kann, dann sollte man das unbedingt tun, weil die Pension dann am 1.1.2024 um 9,7% erhöht werden wird. Wenn aber die Pensionszahlung erst 2024 begänne, würde das Pensionskonto Anfang 2024 von Gesetzes wegen nur nach der Veränderung der Beitragsgrundlagen in Österreich vom drittletzten auf das vorletzte Jahr davor (also von 2021 auf 2022) angepasst, also nur um ca 3,5%, und somit die Pension um 6% geringer sein!
In den Jahren darauf wird die Situation wieder anders sein, weil dann die Pensionskontoanpassung nach den Veränderungen von 2022 auf 2023 (am 1.1.2025) bzw. von 2023 auf 2024 (am 1.1.2026) höher sein wird, als die (dann voraussichtlich und hoffentlich niedrigere) Inflationsanpassung der Pensionen.
Josef Gary Fuchsbauer, fuchsbauer@oeli-ug.at, 0680 2124358,
ÖLI-Kassier und -Bundeskoordinator, stv. UGÖD-Vorsitzender,
UG-Schriftführer, GÖD-Vorstandsmitglied als Bildungsförderungsleiter
Ich bin Bundesbeamtin und könnte schon seit eineinhalb Jahren in Pension gehen.
Für einen Pensionsantrag ab 1.12.2023 ist es nun schon zu spät….
wann ist es am besten für mich: Pensionsantritt ab 1.1.2024 oder unterjährig im Jahr 2024 oder ab 1.1.2025 ( das wäre der letzte Zeitpunkt, also der „normale Pensionsantritt ohne Abschlage“ für mich……
Bitte um Ihren Ratschlag, danke
a) Falls du doch jetzt schon zu arbeiten aufhören willst, könntest du beantragen, dass dich der Dienstgeber einvernehmlich schon mit Ablauf des 30.11.2023 in den Ruhestand versetzt, auch wenn die Frist gemäß Pensionsgesetz schon vorbei ist. Ob sie das tun, weiß ich nicht.
b) Wenn du eh noch das ganze 2024er-Jahr arbeiten magst, ist es am besten die Ruhestandsversetzung per Ablauf des 31.12.2024 zu beantragen, sodass du ab 1.1.2025 in Ruhestand bist.
Im Falle von b) hast du 13 Monate den doch wesentlich höheren Aktivbezug und bekommst ab 1.1.2025 mehr Pension.
Vergleichsüberschlagsrechnung: Falls a): Pension erhöht sich am 1.1.24 um ca 9,7% und am 1.1.25 vermutlich um ca 5%.
Falls b): Pensionskontostand erhöht sich am 1.1.24 um ca 3,5% und am 1.1.25 um ca 8%. Pension erhöht sich durch Wegfall der Abschläge und durch die 13 zusätzlichen Beitragszahlungsmonate um ca 7% .
a) ergbt ca 15,2%, b) ergibt ca 19,6%, also 4,4% mehr Pension im geanzen restlichen Leben für ein Jahr länger arbeiten – ist doch nicht schlecht, oder?
LG Gary
Ich bin pragmatisiert und Dez. 1959 geboren. Ich habe mein Pensionsansuchen jetzt abgegeben um am 1. Dez. möglicherweise in Pension zu gehen. Bekommen pragmatisierte Bundeslehrer ebenso die 9,7 % im Jänner?
Wenn ich mit 1. Dez. in Pension gehe bin ich noch in der Korridorregelung (es fehlen mir 3 Monate bis zur Hacklerregelung). Jetzt bin ich am Überlegen was besser für mich ist. Die Abschläge in Kauf zu nehmen weil die (wenn Beamte die 9,7 % auch bekommen) Erhöhung gegengerechnet die Pension doch höher ausfallen lässt als im Jahr 2024 die Pension erst anzutreten.
Ich bin sehr verunsichert und würde mich sehr über eine Info freuen!
Danke
Liebe Andrea, wie du vielleicht in Ö1 vor einigen Tagen gehört hast, ist die Regierung / das Parlament dran, die Bestimmungen nun doch noch mit Wirkung schon für den kommenden Jahreswechsel zu ändern. Heute ist zwar erst die erste Sitzung des neuen Parlamentsarbeitsjahres, aber es hat offenbar schon weitgediegene Vorarbeiten gegeben, sodass es durchaus in 2.3 Wochen schon eine Entscheidung in dem Sinn geben könnte, dass die Anpassung der Pensionsberechnungsgrundlagen für jene, die ab 2024 die Pension antreten, nicht schlechter sein werden, als die Pensionserhöhung am 1.1.2024 für jene, die schon 2023 in Pension sind. Allerdings ist auch zu beachten, ob die Bestimmungen des APG (für Nichtpragmatisierte, bzw. bei der „Neu-Ast-Berechnung“ auch für Pragmatisierte) UND auch jene des PG (Beamtenpensionsgesetz) geändert werden oder womöglich nur erstere. Wenn also deine Bildungsdirektion eine einvernehmliche Entscheidung auch noch in ein paar Wochen ermöglicht, sobald eben die gesetzlichen Änderungen klar sind, solltest du das nutzen.