Alle Personen, die in den nächsten Monaten pensionsberechtigt sind und nicht mehr eineinhalb Jahre auf den Beginn der Pensionszahlung warten wollen, mögen Folgendes bedenken: Wer von der angekündigten Erhöhung der Pensionen um 9,7% am 1.1.2024 profitieren will, muss dringend den Pensions-/Ruhestandsversetzungsantrag stellen,
damit spätestens am 1.12.2023 der Beginn der Pensionszahlung gewährleistet ist. Dies geschieht bei Vertragsbediensteten mittels der Formulare der Pensionsversicherungsanstalt pv.at ( https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707756&portal=pvaportal ) und als Beamt*in per Ruhestandsversetzungsantrag im Dienstweg an den Dienstgeber.
Zwar gibt es dafür eine Dreimonatsfrist, aber erfahrungsgemäß akzeptieren Pensionsversicherungsanstalt und Dienstgeber durchaus auch Anträge, die kurzfristiger gestellt werden.
Wer 2023 noch nicht in Pension gehen kann oder will: Ende 2024 und 2025 wird es voraussichtlich – s.u. – günstiger sein am 1.1.2025 (oder 26) statt am 1.12.2024 (oder 25) den Beginn der Pensionszahlung zu haben – aber vielleicht ändern sich die Gesetze bis dahin.
Wenn man also nicht bis 2025 warten will und den Beginn der Pensionszahlung noch in das Jahr 2023 legen kann, dann sollte man das unbedingt tun, weil die Pension dann am 1.1.2024 um 9,7% erhöht werden wird. Wenn aber die Pensionszahlung erst 2024 begänne, würde das Pensionskonto Anfang 2024 von Gesetzes wegen nur nach der Veränderung der Beitragsgrundlagen in Österreich vom drittletzten auf das vorletzte Jahr davor (also von 2021 auf 2022) angepasst, also nur um ca 3,5%, und somit die Pension um 6% geringer sein!
In den Jahren darauf wird die Situation wieder anders sein, weil dann die Pensionskontoanpassung nach den Veränderungen von 2022 auf 2023 (am 1.1.2025) bzw. von 2023 auf 2024 (am 1.1.2026) höher sein wird, als die (dann voraussichtlich und hoffentlich niedrigere) Inflationsanpassung der Pensionen.
Josef Gary Fuchsbauer, fuchsbauer@oeli-ug.at, 0680 2124358,
ÖLI-Kassier und -Bundeskoordinator, stv. UGÖD-Vorsitzender,
UG-Schriftführer, GÖD-Vorstandsmitglied als Bildungsförderungsleiter
a) Falls du doch jetzt schon zu arbeiten aufhören willst, könntest du beantragen, dass dich der Dienstgeber einvernehmlich schon mit Ablauf des 30.11.2023 in den Ruhestand versetzt, auch wenn die Frist gemäß Pensionsgesetz schon vorbei ist. Ob sie das tun, weiß ich nicht.
b) Wenn du eh noch das ganze 2024er-Jahr arbeiten magst, ist es am besten die Ruhestandsversetzung per Ablauf des 31.12.2024 zu beantragen, sodass du ab 1.1.2025 in Ruhestand bist.
Im Falle von b) hast du 13 Monate den doch wesentlich höheren Aktivbezug und bekommst ab 1.1.2025 mehr Pension.
Vergleichsüberschlagsrechnung: Falls a): Pension erhöht sich am 1.1.24 um ca 9,7% und am 1.1.25 vermutlich um ca 5%.
Falls b): Pensionskontostand erhöht sich am 1.1.24 um ca 3,5% und am 1.1.25 um ca 8%. Pension erhöht sich durch Wegfall der Abschläge und durch die 13 zusätzlichen Beitragszahlungsmonate um ca 7% .
a) ergbt ca 15,2%, b) ergibt ca 19,6%, also 4,4% mehr Pension im geanzen restlichen Leben für ein Jahr länger arbeiten – ist doch nicht schlecht, oder?
LG Gary
Ich bin pragmatisiert und Dez. 1959 geboren. Ich habe mein Pensionsansuchen jetzt abgegeben um am 1. Dez. möglicherweise in Pension zu gehen. Bekommen pragmatisierte Bundeslehrer ebenso die 9,7 % im Jänner?
Wenn ich mit 1. Dez. in Pension gehe bin ich noch in der Korridorregelung (es fehlen mir 3 Monate bis zur Hacklerregelung). Jetzt bin ich am Überlegen was besser für mich ist. Die Abschläge in Kauf zu nehmen weil die (wenn Beamte die 9,7 % auch bekommen) Erhöhung gegengerechnet die Pension doch höher ausfallen lässt als im Jahr 2024 die Pension erst anzutreten.
Ich bin sehr verunsichert und würde mich sehr über eine Info freuen!
Danke
Liebe Andrea, wie du vielleicht in Ö1 vor einigen Tagen gehört hast, ist die Regierung / das Parlament dran, die Bestimmungen nun doch noch mit Wirkung schon für den kommenden Jahreswechsel zu ändern. Heute ist zwar erst die erste Sitzung des neuen Parlamentsarbeitsjahres, aber es hat offenbar schon weitgediegene Vorarbeiten gegeben, sodass es durchaus in 2.3 Wochen schon eine Entscheidung in dem Sinn geben könnte, dass die Anpassung der Pensionsberechnungsgrundlagen für jene, die ab 2024 die Pension antreten, nicht schlechter sein werden, als die Pensionserhöhung am 1.1.2024 für jene, die schon 2023 in Pension sind. Allerdings ist auch zu beachten, ob die Bestimmungen des APG (für Nichtpragmatisierte, bzw. bei der „Neu-Ast-Berechnung“ auch für Pragmatisierte) UND auch jene des PG (Beamtenpensionsgesetz) geändert werden oder womöglich nur erstere. Wenn also deine Bildungsdirektion eine einvernehmliche Entscheidung auch noch in ein paar Wochen ermöglicht, sobald eben die gesetzlichen Änderungen klar sind, solltest du das nutzen.
Ich habe seit Mai 2012 hier in Österreich (Steiermark) einen festen Arbeitsplatz. Werde aber im März 2024 65. Jahre alt. Würde also 2024 in Pension gehen wollen. Da ich aber noch keine 15 Arbeitsjahre hier in Österreich habe, was ja das mindeste wäre, um die Mindestpension zu erhalten.Was bekomme ich und wann ist der beste Zeitpunkt für mich zu gehen?
Liebe Sybille!
a) Besprich das mit der Pensionsversicherung (es wird wohl pv.at zuständig sein); evt. gibt es anrechenbare ausländische Pensionsversicherungszeiten.
b) Wenn du die 15 Jahre in Österreich erreichen willst, wird es wohl angesichts des Personalmangels möglich sein, dass du mit dem Dienstgeber vereinbarst, dass er dich nicht mit 65 kündigt (was er dürfte, aber nicht muss) und du ganz normal weiterarbeiten kannst. Ich kenne etliche Leute, deren Verträge noch einige Zeit/Jahre über 65 hinaus weiterliefen/laufen.
LG Gary
Ich bin eine pragmatisierte Lehrerin und hätte bereits mit 1.12.2021 ohne Abschläge (weil 65) in Alterspension gehen können.
Ich habe um Dienstzeitverlängerung angesucht.
Ist es für mich nun finanziell besser am 1.12.2024 oder am 1.1.2025 oder mit 1.8.2025 (=mit Schuljahresende) in Pension zu gehen, obwohl ich dadurch als Beamtin um 2 Jahre mehr Durchrechnung habe.
Wie wirken sich die Aliquotierung und die zusätzlichen 2 Jahre Durchrechnung bei meiner Beamtenpension in der Parallelrechnung aus?
Ich wurde 1980 angestellt und arbeitete aufgrund der Erziehung meiner beiden Kinder von 1992 bis 1996 in Teilzeit mit halber Lehrverpflichtung und bis 1997 mit 2/3 Lehrverpflichtung.
Um Rückmeldung
bittet höflichst
Aloisia SCHNEIDER
Ich bin eine pragmatisierte Lehrerin und hätte bereits mit 1.12.2021 ohne Abschläge (weil 65) in Alterspension gehen können.
Ich habe um Dienstzeitverlängerung angesucht.
Ist es für mich nun finanziell besser am 1.12.2024 oder am 1.1.2025 oder mit 1.8.2025 (=mit Schuljahresende) in Pension zu gehen, obwohl ich dadurch als Beamtin um 2 Jahre mehr Durchrechnung habe.
Wie wirken sich die Aliquotierung und die zusätzlichen 2 Jahre Durchrechnung bei meiner Beamtenpension in der Parallelrechnung aus?
Ich wurde 1980 angestellt und arbeitete aufgrund der Erziehung meiner beiden Kinder von 1992 bis 1996 in Teilzeit mit halber Lehrverpflichtung und von 1996 bis 1997 mit 2/3 Lehrverpflichtung.
Um Rückmeldung
bittet höflichst
Aloisia SCHNEIDER
Liebe Aloisia!
Da sich die Pensionsberechnugsgrundlagen am 1.1.2025 so ca oder zumindest fast um 10% erhöhen werden
(Nachwirkung der hohen Inflation und Beutragsgrundlagenerhöhung von 2022 auf 2023) und andererseits
die Inflationsanpassung der Pension (falls Pensionsantritt 1.12.2024 oder früher) nach der Inflation von
August 2023 bis Juli 2024 (wohl unter 5%) geschehen wird, ist der Ruhestandsantritt 2025 besser.
Zu überlegen wäre aber die Anfrage, ob der Dienstgeber eine Ruhestandsversetzung (und Pensionszahlung)
bei gleichzeitigem Weiterarbeiten als Vertragslehrerin (I-L-Vertrag in Gehaltsstufe 1) akzeptieren würde
(es gibt einige Beispiele, in denen es so gemacht wurde).
Es gibt übrigens im neuen https://archiv.oeli-ug.at/krkr2403.pdf Seite 10 einen Artikel zum Thema Pensionsantritt 2024/25
Vielen Dank für die rasche und fundierte Rückmeldung.
Frohe Ostern
wünscht
Aloisia SCHNEIDER
Ich bin eine pragmatisierte Lehrerin und könnte mit 1.12.2024 in die Korridorpension gehen.
Dienstzeit 41 Jahre und 4 Monate
Ich würde aber gerne noch das ganze Schuljahr im Dienst bleiben (also bis 27.Juni 2025)
Habe ich dadurch erhebliche Einbußen, oder ist es sogar besser noch im Dienst zu bleiben?
Liebe Grüße, Maria Pichler-Karre
Zu Maria Pichler-Karre: Es gibt im https://archiv.oeli-ug.at/krkr2403.pdf Seite 10 einen Artikel zum Thema Pensionsantritt 2024/25.
Da du erst am 1.12.2024 die Bedingungen für den Pensionsantritt erreichst und schon über 40 Versicherungsjahre hast, bist du wohl im November 1962 geboren, hast aber im kommenden Dezember noch keine 42 Jahre für die Hacklerregelung. Dies bedeutet, dass du den Bonus für 2024er
Pensionsantritt nicht bekommst (weil Korridorpensionsrecht 2023 und Hacklerregelung 2024 noch nicht erreicht).
Wenn du um Ruhestandsversetzung per Ablauf des 31.8.2025 (also nach den Ferien, die dir als Lehrerinnenurlaubszeit voll bezahlt zustehen)
ansuchst, erhöht sich deine Pension gegenüber Antritt 1.12.2024 wie folgt: 9 Monate nächer bei 65 ergibt weniger Pensionsabschlag und somit um 3×5,1/4=3,825% mehr. 9 Monate bringen am Pensionskonto 3/4 von 1,78% deines Bruttojahresbezuges (vermutlich in L2a2/D2, also 1100 Euro mehr am Pensionskonto, was ca 2,5% mehr Pension bedeuten wird. Weiters würde die im Dezember beginnende Pension am 1.1.2025 um die Inflation von August 2023 bis Juli 2024 (ca 4,65%) erhöht; wenn du jedoch erst 2025 deine Pensionsberechnung hast, werden deine Pensionsberechnungsgrundlagen zum Ende des Jahres 2023 um die Änderung der Pensionsbeitragsgrundlagen von 2022 auf 2023 um fast 10% erhöht (Ende Corona, Wirtschaftswachstum hohe Lohnabschlüsse), also um wohl mehr als 5% höher im Vergleich zu Pensionsantritt 2024.
Wenn nun Regierung/Nationalrat die Aliquotierung der Pensionserhöhung 2026 bei späterem Pensionsantritt 2025 nicht wie für heuer und 2023 abschaffen, wird bei einer erwarteten Inflation von 3,4% bei Antritt im September ein Minus von 2,8% entstehen. Zusammengefasst: 8,5% mehr Pension auf Dauer, wenn du das Schuljahr 2024/25 unterrichtest und ab 1.9.2025 Pension beziehst.