Bei genauer Betrachtung erweist sich der Gesetzesentwurf als Hürde

zum Ausstieg aus der NOSt

Kommentar von Peter Steiner

Wer sich immer über die Möglichkeit zum Ausstieg aus der NOSt gefreut und geglaubt hat, das ginge so einfach, der oder die wird vom Gesetzesentwurf der schwarz/türkis-blauen Regierung enttäuscht
werden. Tatsächlich erscheint das Ganze nämlich nicht ernst gemeint sondern nur billige populistische Schaumschlägerei.

Populismus 1: ein Ausstieg, der keiner ist.
Der sogenannte Ausstieg aus der NOSt ist nur dann relativ friktionsfrei und leicht zu bewerkstelligen, wenn die Schule noch nicht mit der NOSt angefangen hat. Werden aber seit Schuljahr 2017/18
oder davor NOSt-Klassen geführt, wird’s schwierig. Zum einen müssen die angefangenen NOSt-Klassen bis zum regulären Abschluss unter NOSt-Bedingungen weitergeführt werden. Darunter fällt
konsequenter Weise auch, dass Schulstufen-Wiederholungen auch nach NOSt-System zu laufen haben und das nach dem „Ausstieg“ in Klassen, die nun nach Vor-NOSt-SchUG-Bestimmungen laufen.

Beispiel:
Eine NOSt-Schule schafft es tatsächlich mit 2018/2019 auszusteigen. Die Klassenzüge laufen nach dem SchUG von vor der NOSt. Parallel dazu laufen die begonnenen NOSt-Klassenzüge.
Wiederholungs-Schülerinnen/Schüler ab 2019/2020 werden in die Nicht-NOSt-Klassen eingereiht, müssen hier aber nach NOSt-System unterrichtet werden. Das Gleiche geschieht 2020/2021 noch einmal.
Und im Schuljahr darauf ist die NOSt laut System sowieso verpflichtend für alle. Da sind bei fünfjährigen Formen noch zwei Klassenzüge nach Alt-SchUG mit NOSt-Einsprengseln bis zum Abschluss
unterwegs.

Populismus 2: Statt Erleichterung Mehrarbeit für Lehrerinnen und Lehrer
Eine Lehrerin, ein Lehrer muss im Falle einer Schulstufenwiederholung also zwei verschiedene Vorbereitungen machen: nach SchUG alt-Methode und nach NOSt-Bestimmungen, obwohl das vielleicht nur
zwei Schülerinnen/Schüler in der Klasse betrifft. So leiwand, so ohne Vergütung des zusätzlichen Aufwandes und so sinnlos muss einem dann der „NOSt-Ausstieg“ erscheinen. Wir nennen das billige
populistische Schaumschlägerei, die jene trifft, die glauben, endlich die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

P.S.: Bevor es so weit kommt, gibt es im Gesetz noch eine Hürde. Der NOSt-Ausstieg kann nur mit ZUSTIMMUNG des SGA (bei fast allen anderen Belangen des Schullebens ist nur eine ANHÖRUNG des SGA
nötig) und der Schulleitung bewerkstelligt werden.

 

Siehe auch den Beiträge:

NOST: Jetzt auch Opt-out für neue Klassen in den NOST-Schulen möglich

Allein die Verschiebung der NOST ist keine Lösung

 

Die Analyse bezieht sich auf:

die Erläuternde Bemerkungen zum Gesetzesentwurf – SchUG/SchOG neu

und den Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das
Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden