Sehr geehrte Bildungsexperten und Vertreter der Schulaufsicht! Liebe Elternvertreter!
 
Mit dem Schuljahr 2015 sind alle Hauptschulen österreichweit zu Neuen Mittelschulen geworden. Kompetenzorientiertes Unterrichten mittels rückwärtigem Lerndesign und kriterienorientierten
Leistungsfeststellungen anhand holistischer Beurteilungsraster halten Einzug in den NMS. Ein solcher vom Zentrum für lernende Schulen vorgeschlagener Beurteilungsraster orientiert sich an der 4.0
Skala von Marzano et al. („what works“). Die 4.0 Skala beschreibt Leistungen anhand von sachbezogenen Kriterien auf unterschiedlichen Qualitätsstufen und bewertet diese Leistungen mit Punkten.
Die von den SchülerInnen anhand der 4.0 Skala erbrachten Leistungsfeststellungen (Scores) müssen dann für die abschließende Leistungsbeurteilung gemäß der Vorgabe der LBVO in eine Ziffernnote von
1 bis 5 umgewandelt werden.
Die derzeit vom Zentrum für lernende Schulen den NMS vorgeschlagene Entscheidungsgrundlage für die Umwandlung von 4.0 Scores in eine Ziffernnote war Anlass für das vorliegende Positionspapier.
Als Vater eines schulpflichtigen Kindes an einer NMS stelle ich in dieser kritischen Analyse fest, dass die derzeitig gehandhabte Leistungsbeurteilung mit der 4.0 Skala gravierende Mängel
hinsichtlich der sogenannten Beurteilungsgerechtigkeit („Gleiche Noten für gleich Leistungen“) aufweist. Mit diesem Positionspapier wird versucht anhand objektiver Daten und Vergleiche diese
Mängel evidenzbasiert darzustellen sowie basierend auf den Ergebnissen mögliche Lösungsvorschläge aufzuzeigen, um eine Beurteilungsgerechtigkeit für Kinder gleicher Leistungsniveaus zwischen
verschiedenen Beurteilungsformen (Noten 1-5 bzw. 4.0 Skala) sowie für Kinder unterschiedlichen Leistungsniveaus derselben Beurteilungsform (4.0 Skala) zu gewährleisten.
Für Fragen zum Inhalt des Positionspapiers sowie für eine evidenzbasierte bzw. lösungsorientierte Diskussion stehe selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, das
Positionspapier auch anderen Personen zur Verfügung zu stellen.
Mit vorzüglichen Grüßen,
Gerhard Ruedl