Mindestlohn liegt nun bei 1.838,58 Euro brutto. Die Regelung gilt rückwirkend mit 1. November
Neben der Steigerung der Kollektivvertrags- und Ist-Löhne um 3%
• steigen die Lehrlingsentschädigungen ebenfalls um 3%,
• werden wie die Zulagen um 3% Prozent erhöht,
• die Aufwandsentschädigungen steigen um 1,9%,
• auch die Auslandsdiäten um 1,9 Prozent werden um 1,9% erhüht,
• die Reisekostenvergütung wird jährlich um die KV-Erhöhung plus 3 € bis zum das inländische Niveau erhöht
• die Kinderkarenzen werden für die Vorrückungen künftig bis zu 22, statt bisher 16 Monate je Kind angerechnet.
Im Gegenzug stimmten die Arbeitnehmer unter dem Titel Flexibilisierung der Arbeitszeit einer Verlängerung der Zeitkontoregelung um zwei Jahre zu.
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