Neues Dienstrecht: Fächervergütung D, E, M für Sonderschulpädagog/innen in SEK I
Anlässlich einer Anfrage einer Sonderschulpädagogin zum neuen Dienstrecht stellt das BMBF fest, dass Sonderschulpädagog/innen im Neuen Dienstrecht eine Dienstzulage in der Höhe von € 153 zusteht, wenn die Lehrer/in nach Absolvierung der einschlägigen Ausbildung mit der Wahrnehmung einer sonder- bzw. heilpädagogischen Funktion betraut ist. Also bei Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder










