Neues Gehaltsgesetz – Zusammenfassung
Eine Zusammenfassung, was sich bei aktueller Gesetzeslage ändert (Beschluss vom 21.01.) von Gerhard Pušnik Es ändert sich nichts bei all jenen, die keine Vorrückungen mehr haben. Es ändert sich im Moment nichts bei all jenen, die einen befristeten Vertrag ohne Vorrückung haben (z.B.: II-L-LehrerInnen). Wenn diese einen Dauervertrag bekommen gilt für sie das neue Recht










