Arbeitsunterricht von 21. April 2015  bis zum 30. April 2015

(je nach Lage des letzten Prüfungstages)

Auszug aus dem Erlass:
Die Unterrichtszeit ist ab dem letzten Prüfungstag bis zum Ende des Unterrichtsjahres an den letzten Klassen bzw. Jahrgängen maturaführender Schulstandorte, die die Reifeprüfung nach dem neuen
Regelmodell „teilstandardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an den AHS“ bzw. „Optionenmodell der Reife- und Diplomprüfung an BHS“ umsetzen, als Vorbereitung auf die Reifeprüfung zu
verwenden, also die Zeit ab dem 21. April 2015 (je nach Lage des letzten Prüfungstages) bis zum 30. April 2015.
Für diese Zeit ist der Lehrplan so zu interpretieren, dass ausschließlich Unterricht in den Gegenständen erteilt wird, der für die Schüler/innen für die Reifeprüfung, speziell die mündliche
Reifeprüfung relevant ist.
Der Stundenplan kann aufrecht erhalten bleiben – oder unter teilweiser Aufhebung des Klassenverbandes bei Beibehaltung der Unterrichtsverpflichtung der unterrichtenden Lehrenden optimiert werden.
 
Es obliegt der Schuldirektion, hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Schülerinnen und Schüler, die sich in dieser Zeit auf die Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung vorbereiten, haben nur in den Unterrichtsstunden ihrer persönlichen Vorbereitung auf die
schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen der Reifeprüfung Anwesenheitsverpflichtung. In den übrigen Stunden steht es ihnen frei, die Zeit für individuelle Vorbereitungsmaßnahmen oder
Gruppenarbeiten außerhalb des Unterrichts verbringen zu können.

 

Keine zusätzliche Kürzung des Schuljahres (Glättung, Durchrechnung) in Maturaklassen
Die Formulierung, „Der Stundenplan kann aufrecht erhalten bleiben – oder
unter teilweiser Aufhebung des Klassenverbandes bei Beibehaltung der Unterrichtsverpflichtung der unterrichtenden Lehrenden optimiert“,
kann wohl nur bedeuten, dass im Untis-Stundenplan alle
Unterrichtsstunden laut Stundentafel weiter geführt werden und daher bis zur schriftliche Matura bezahlt werden. Das gilt auch für Lehrer/innen, die in den Abschlussklassen keine Maturafächer
unterrichten und denen Stunden wegfallen. Sie können den Stundenentfall teilweise oder ganz kompensieren, indem sie Stunden von Kolleg/innen übernehmen, die wegen der Maturavorbereitunsstunden in
dieser Zeit in anderen Klassen nicht gehalten werden. 

Zu beachten ist jedenfalls, dass ein MDL-Abzug erst erfolgt, wenn an einen Unterrichtstag keine Unterrichtsstunde (oder Supplierstunde) gehalten wird.