Gerichtsurteil: Zeitkonto-Freistellung für Beamt*innen muss vor Ruhestand nicht mit Schulanfang begonnen werden.
Ein Gerichtsurteil hat die Praxis von BMBWF und Bildungsdirektionen, die Zeitkonto-Freistellung auch bei anschließender Ruhestandsversetzung NUR am Schuljahresanfang beginnen zu lassen, abgelehnt. Das Gericht hat der Beschwerde eines Kollegen Recht gegeben, der aufgrund seinem Zeitkonto ab 1.11. bis zur Ruhestandsversetzung am 31.5. freizustellen gewesen wäre. Von Gary Fuchsbauer Das Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung










