
Wir haben hier die wichtigsten Maßnahmen des BMBWF-Erlasses zusammengefasst. Für genauere Information, bitte, im Erlass (Download) nach der Seitennummer entnehmen:
1) HYGIENE und SCHULORGANISATION (S.2ff)
Mund-Nasen-Schutz (keine face-shields):
# Ab Sek. I Mund-Nasen-Schutz- (MNS-) Pflicht im gesamten Schulgebäude.
# Volks- und Sonderschulen: nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume (bei Covid-19-Verdacht für alle auf Anweisung der Schulleitung.
# MNS muss eng anliegen. Tragen ist Schüler*innen-Pflicht (rechtl. Konsequenzen) bzw. Dienstpflicht. Ausnahmen möglich.
# FFP2-Masken nach Bedarf werden zur Verfügung gestellt.
# Konferenzen nur über elektronische Kommunikation
Außerschulische Personen (S.3):
# Elternkontakte nur elektronisch
# Keine Kooperation mit außerschulischen Personen und Institutionen.
# Ausnahmen:
- Lehramtsstudierende (Vorgabe: distance learning-Modell)
- Studierende als Lehrer*innen.
- Unterstützungs- und Betreuungspersonal
- Schulbuffets und externes Catering
- Schulraumüberlassung an Externe unter Einhaltung der allgemeinen gesundheitspolitischen Vorgaben. Kein Kontakt zu Schüler*innen!
Psychosoziale Unterstützung für Schüler*innen (S. 8)
über Schulpsychologie etc. Persönliche Kontaktaufnahme zu nicht erreichbaren Schüler*innen während ortsungebundenem Unterricht
2) UNTERRICHT (S. 1): Für alle Schulen gilt ab 7. Jänner „ortsungebundener Unterricht“/“distance learning“. Mit 18. Jänner soll es für alle Schulen wieder Präsenzunterricht
geben.
Ausnahmen: Weiter Präsenzunterricht
- in Sonderschulen
- Betreuung und pädagogische Unterstützung für Schüler*innen aus psychosozialen Gründen, wegen fehlender Ausrüstung mit Computern etc. (Primärstufe und Sek I Seite 4)
- für Schularbeiten, abschließende Prüfungen nach Anordnung der Schulleitungen bzw. der Schulbehörde (ab Sek II, S.4-5) und eventuell Vorbereitung auf diese Prüfungen
- Zusatzstunden in Abschlussklassen
- im fachpraktischen und Werkunterricht (S.6), falls es für die Leistungsbeurteilung unbedingt notwendig ist
Bewegung und Sport:
In Schulen mit sportlichem Schwerpunkt: Nur im Freien, Abstände von 2m. Keine Kontaktsportarten. Spezielle Bestimmungen in Leistungssportschulen und Bundessportakademien (S. 5)
Musik und verwandte Gegenstände (S. 6):
- 20m2 große Räume.
- Abstände 1-2 Meter, bei Blasinstrumenten und Gesang 3-5 Meter.
- Max. 6 Personen (inkl. Lehrende) für Gruppen- und Ensembleunterricht. Vermeidung klassenübergreifender Gruppen.
Fachpraktischer (Werkstätte und Labor) und Werkunterricht (S. 6)
findet auch ortsungebunden statt. Falls Präsenzunterricht erforderlich, nur wenn Abstände möglich, Durchmischung verschiedener Gruppen vermeiden, Nachholung ab Ampelfarbe orange (geblockt).
Ortsungebundener Unterricht für geeignete Lehrplaninhalte und Arbeiten.
Praxisunterricht BAfEP und BASOP (S. 7):
Verschiebung von ein (u.U. zwei) Praxiswochen zusammenhängend in späteren Teil Unterrichtsjahres.
Unverbindliche Übungen/Freigegenstände (S. 7)
können unter bestimmten Umständen ortsungebunden stattfinden (z.B. für abschließende Prüfungen, sonst Blockunterricht und Verschiebung auf später im Unterrichtsjahr).
Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen (S. 7):
Keine Durchführung. Besondere Rücksichten auf Absage, Storno etc. bei Planungen für das Sommersemester.
Internate (S. 9):
Mund-Nasen-Schutz (MSN) und reduzierte Kontakte in Gemeinschaftsräumen.
3) PRÜFUNGEN/LEISTUNGSFESTSTELLUNGEN (S. 8 – 11)
Schularbeiten:
Primarstufe, Sek I, Polytechnikum: Schularbeiten verschieben oder entfallen
Sek II: auch in Präsenzunterricht.
Bedingungen WS 20/21 (S. 9):
- Max. 1 Schularbeit/Gegenstand.
- Bei Terminverschiebung neuer Stoffumfang
- Kein Nachholen von Schularbeiten im nächsten Semester, nur im Wintersemester
- Vermeidung von Schularbeitsabsagen in Abschlussklassen.
- Wiederholung von Schularbeiten mit mehr als 50% „Nicht genügend“ nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
Schriftliche Leistungsfeststellungen/Tests (s. 9):
Nur, wenn keine andere Beurteilungsmöglichkeit (Mitarbeit etc.) gegeben ist.
Abschließende Prüfungen (S. 10f):
- Zu Bedingungen des Haupttermins 2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln: MNS und Abstand von 2 Metern.
- Max. 3 schriftliche Klausuren (Externisten bis zu 4 Klausuren)
- Präsentationen und Diskussionen von abschließenden Arbeiten nur auf ANTRAG und bei DROHENDER NEGATIVER BEURTEILUNG.
- Mündliche Teilprüfungen auf Wunsch der Kandidat*innen
- Schriftl. Klausuren um 1 Stunde verlängert
- Jahresnote zu 50% bei Beurteilung der Prüfungsgebiete miteinbeziehen.
- Zusatzstunden für Vorbereitung auf abschließende Prüfungen
4) AUFNAHME, SCHÜLEREINSCHREIBUNG (S.11)
Eignungstests vor 18. Jänner müssen verschoben werden.
Download: Erlass Schulbetrieb nach 7. Jänner 2021
Nachtrag 23.12.: Nun ist auch die Novelle zur CoVid-Schulverordnung erschienen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_594/BGBLA_2020_II_594.html
7. bis 17. Jänner gilt an Schulen Ampelstufe ROT, danach Orange, §13 Abs 4 und Abs 6.
Ad Fachpraktischer Unterricht: Findet jedenfalls statt, aber in Form von Fernunterricht!
Falls es Unterrichtseinheiten gibt, die ortsungebunden nicht möglich sind, können sie später geblockt in den Präsenzphasen ab Stufe Orange nach dem 18.1. abgehalten werden. Hier soll es Ausnahme
nach §31 Abs 3 C-SchVO geben. Ausnahmen vom Fernunterricht gibt es nur nach § 34 Abs 3 für Leistungsfeststellungen, die unbedingt erforderlich sind.
Hinterlasse einen Kommentar