Wir fordern einen Anspruch auf Homeoffice für schwangere Bundes- und Landeslehrerinnen und Dienstfreistellung, wenn Homeoffice nicht möglich ist.

 

Wien (OTS) – Liebe Verantwortliche für Bildung und Gesundheit,

 

als Unabhängige Lehrer*innenvertretung erwarten wir, dass folgende CoV-Schutzmaßnahme für schwangere Lehrerinnen sofort umgesetzt wird:

 

Anspruch auf Homeoffice für schwangere Bundes- und Landeslehrerinnen und Dienstfreistellung, wenn Homeoffice nicht möglich ist.

 

Da COVID-19 eine Infektionserkrankung ist, hat der Dienstgeber nach § 4 MSchG seiner erhöhten Fürsorgepflicht nachzukommen. Schwangere Lehrerinnen dürfen bei so hoher Fallinzidenz, wie sie
derzeit in Österreich vorliegt, nur mehr zu Homeoffice-Tätigkeiten herangezogen werden. Schwangeren kann als Schutzmaßnahme das Tragen einer FFP-Maske nicht zugemutet werden, weil dies eine
Gefahr für das ungeborene Kind bedeuten würde.

 

Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde CDC, sieht es als erwiesen an, dass Schwangere gegenüber Nichtschwangeren ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwere COVID-19-Verlaufsform
haben.
Die wissenschaftliche Evidenzlage ist so, dass Schwangere häufiger hospitalisiert werden und dann auch beatmet werden müssen als Frauen der gleichen Altersgruppe, die nicht
schwanger sind. Deswegen zählt Schwangerschaft für die Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe. (CDC-Liste zu Risikogruppen).

 

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass sich Lehrerinnen im Präsenzunterricht öfters infizieren als Lehrerinnen im Homeoffice (https://doi.org/10.1101/2020.10.13.20211359). Wir bedanken uns für
Ihr verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne des Schwangerenschutzes.

 

Rückfragen & Kontakt:

josefgary.fuchsbauer@my.goed.at, 0680 2124358