FRAGE 3: Bewerbung und Auswahl von neuen Lehrer*innen
Die seit 2018 bestehenden Reihungsrechte der Schulleitungen bei Bewerber*innen für offene Lehrer*innenstellen zeigen bereits die befürchteten Entwicklungen: von offener und versteckter
Freunderlwirtschaft bis zu dem Faktor, dass der Zufall immer größere Bedeutung für die Anstellung hat. Bewerber*innen mit Familiennamen, die im Alphabet weiter hinten liegen, haben
weniger Chancen und engagierte Schulleitungen sind mit der Reihung von dutzenden Bewerber*innen materiell und personell überfordert.
Beabsichtigt Ihre Partei die Missstände abzustellen, um faire, überprüfbare Anstellungen und damit die Zuteilung guter Lehrer*innen auch an weniger attraktive Schulstandorte zu
gewährleisten, indem die Bildungsdirektionen folgende vier Aufgaben zu erfüllen haben:
* Bewertung der Bewerbungen entsprechend der Erfüllung der Anstellungserfordernisse,
* die Ausstellung von Verträgen,
* die Reihung nach objektiven Kriterien,
* die Zuweisung der Ausgewählten an die Schulen?
☐ JA
FRAGE 4: Supervision für Lehrer*innen
Planen Sie verpflichtende, kostenlose Supervision für alle Unterrichtenden (innerhalb der Lehrverpflichtung) zu finanzieren?
Verpflichtende Supervision sind wenig sinnvoll, da hier auch der/die Supervisand*in Interesse haben und an der Entwicklung von Zielen
beteiligt sein muss. Und ja für die, die es wollen, soll dies kostenlos und in der Dienstzeit erfolgen.
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