FRAGE 3: Bewerbung und Auswahl von neuen Lehrer*innen

Die seit 2018 bestehenden Reihungsrechte der Schulleitungen bei Bewerber*innen für offene Lehrer*innenstellen zeigen bereits die befürchteten Entwicklungen: von offener und versteckter
Freunderlwirtschaft bis zu dem Faktor, dass der Zufall immer größere Bedeutung für die Anstellung hat. Bewerber*innen mit Familiennamen, die im Alphabet weiter hinten liegen, haben
weniger Chancen und engagierte Schulleitungen sind mit der Reihung von dutzenden Bewerber*innen materiell und personell überfordert.

 

Beabsichtigt Ihre Partei die Missstände abzustellen, um faire, überprüfbare Anstellungen und damit die Zuteilung guter Lehrer*innen auch an weniger attraktive Schulstandorte zu
gewährleisten, indem die Bildungsdirektionen folgende vier Aufgaben zu erfüllen haben:

 

* Bewertung der Bewerbungen entsprechend der Erfüllung der Anstellungserfordernisse,

* die Ausstellung von Verträgen,

* die Reihung nach objektiven Kriterien,

* die Zuweisung der Ausgewählten an die Schulen?

 ☐ JA

 

FRAGE 4: Supervision für Lehrer*innen

Planen Sie verpflichtende, kostenlose Supervision für alle Unterrichtenden (innerhalb der Lehrverpflichtung) zu finanzieren?

Verpflichtende Supervision sind wenig sinnvoll, da hier auch der/die Supervisand*in Interesse haben und an der Entwicklung von Zielen
beteiligt sein muss. Und ja für die, die es wollen, soll dies kostenlos und in der Dienstzeit erfolgen.