Der Österreichischer Berufsverband der Kindergarten- und  HortpädagogInnen in elementaren bis zu sekundären Bildungseinrichtungen (ÖDKH) fordert unter anderem in einem offenen Brief ( siehe unten) an BM Juliane Bogner-Strauß und BM Heinz Faßmann mehr Informationen zu der im Gesetzesentwurf nicht näher
bestimmten „bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden“. Welche „österreichischen“ Werte soll dieser Leitfaden beinhalten? Fragt Raphaela Keller, Vorsitzende des ÖDKH. Es ist zu befürchten,
dass sich dieser am misslungenen Oberösterreichischen Orientierungsrahmen zur Wertebildung an Kindergärten und Schulen, dem zurecht vielkritisierten  „Wertekompass OÖ“ orientiert. Weiters
sei nicht geklärt, ob die verfassungsrechtlich festgelegten Werte von Demokratie, Inklusion, Rechte der Kinder und Partizipation ein Thema sind, so Keller.

Aufwertung der Elementarpädagogik durch Aushungern und Wertediktat?

OFFENER BRIEF

des ÖDKH anlässlich des Entwurfes zur „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22“

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Juliane Bogner-Strauß!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann!

Nach Durchsicht des Entwurfes zur „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22“ erlauben wir uns,
Ihnen und der Öffentlichkeit unser Statement – aus Sicht der Praxis und des aktiven bildungspolitischen Engagements– zu übermitteln:

Das Positive zuerst:
Sprachförderung in der „Bildungssprache“ Deutsch wird nicht an Kindern mit Migrations- oder Fluchthintergrund argumentiert. Stimmt, denn zu viele Kinder mit „rein österreichischen“ Wurzeln sind
unserer LEBENssprache auch nicht mächtig. Dass der Deutschlevel C1 verlangt wird, steigert sicher die Zielerreichung.
Allgemeingültige Regelungen zu Kinderanzahl und „Fachkraft“ – wir nehmen an, dass es sich dabei nur um Kindergarten-, Hort- und ElementarpädagogInnen handelt und „Pädagogische AssistentInnen“
oder andere derzeit immer stärker abgehaltene Kurz“qualifizierte“ nicht gemeint sind.
Die Kind-PädagogInnen-Relation 1:10 und 1:4 bewegt sich näher an den wissenschaftlichen Forderungen und zeigt den richtigen Weg.
Ganzheitliche Bildung, Aufwertung der Elementaren Bildung, individuelle Bildungsarbeit nach dem Entwicklungsstand des Kindes (statt Alter!), definierter Einsatz von PädagogInnen, Festlegung von
Zeit für Weiterbildung,… können wichtige Verbesserungen für Bildung und Bildungsarbeit bedeuten.
Die Orientierung der Öffnungszeiten an der von Vollzeitbeschäftigen entsprechen der derzeitigen Gesellschaft! Es dürfen nicht mehr – vor allem – Frauen in prekäre Arbeitsverhältnisse oder zum
Zu-Haus- bleiben praktisch gezwungen werden.
„Jedes Kind ist durch eine entsprechende Werteerziehung zu befähigen, allen Menschen unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht offen, tolerant und respektvoll zu begegnen und intolerantes
Gedankengut abzulehnen.“ ist die Basis jeder Bildungsarbeit. Das Vorbild der Gesellschaft sieht anders aus…

Anregungen für Ergänzungen und/oder Veränderungen:
Statt Betreuung muss sich das Anliegen BILDUNG auch in der Wortwahl widerspiegeln – „von Beginn der Betreuung an“ wird z.B.: vom Eintritt in die Elementare Bildungseinrichtung (EB)
„Kind-Pädagog/in/e-Relation“ ist deutlicher als „Betreuungsschlüssel“
Zitat: „(2) Ziele dieser Vereinbarung sind:
1. die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes“; als Basis für den lebenslangen Bildungsweg mit Vorbildwirkung im Rahmen der
Erziehung zu DEMOKRATIE, PARTIZIPATION, INKLUSION, LEBENSORIENTIERUNG

Mehr Informationen brauchen wir zu:
Der „bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden“ wird welche „österreichischen“ Werte beinhalten?
Orientiert sich dieser am „Wertekompass OÖ“, der aus unserer Sicht ein kaum gelungener Orientierungsrahmen zur Wertebildung an Kindergärten und Schulen ist?
Wie werden die verfassungsrechtlich festgelegten Werte von DEMOKRATIE, INKLUSION, RECHTE DER KINDER, PARTIZIPATION verankert?
c) die Kompetenzbeschreibung „Mündliches Sprachhandeln“ im Leitfaden zur Grundschulreform „Schülerinnen/Schülereinschreibung NEU“: legt fest, über welche sprachlichen Kompetenzen Kinder beim
Schuleintritt verfügen sollen;
Diese Beschreibung haben PädagogInnen der EB nicht, da diese nicht dieselben Informationen wie SchulpädagogInnen haben.

Verbindung EB zu Volksschulen, Datenweitergabe,…
Wie soll eine Kooperation auf Augenhöhe und im Sinne einer fließenden, kindzentrierten Bildungsarbeit, ohne Schnittstellen, agiert werden, solange es keine Regelungen zu strukturellen,
ausbildungsrelevanten und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen gibt?
Entspricht die Weitergabe von sensiblen Informationen direkt von der EB an die VS dem Datenschutz?

Starke Kritik üben wir an:
Die „Bildungssprache Deutsch“ ist die in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen verwendete Sprache zwischen dem Personal und den betreuten Kindern sowie zwischen den Kindern.
Das entspricht weder den Menschenrechten, noch einer respektvollen und annehmenden Pädagogik! Um zu forcieren, dass Kinder auch untereinander deutsch sprechen, braucht es daher weniger Kinder pro
PädagogInnen, damit direkt in jeder Situation als positive Verstärkung mit den Kindern deutsch gesprochen werden kann!
Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu
verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken und insofern mit verfassungsrechtlichen Grundwerten
und Bildungszielen der Verfassung, insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind.
Das geht – zum Glück – an den realen Situationen in unseren EB vorbei und widerspricht dem Bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan, der doch als Basis weiterhin dienen soll! Was bedeutet
das für Kreuze, Miniröcke, Kappen mit Parteilogos und wie ist das mit den MitarbeiterInnen?
(5) Bei Kindern, die entgegen der in Art. 5 Abs. 2 enthaltenen Verpflichtung nicht zum Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung angemeldet wurden, erfolgt die erstmalige Feststellung des
Sprachstandes durch die zuständige Landesbehörde.

Kinder in einer Momentaufnahme zu beurteilen entspricht in keiner Weise als geeignetes Instrument!
Seit Jahrzehnten fordern der ÖDKH und viele ExpertInnen aus Forschung und Praxis ein BundesRahmenGesetz-BRG für die österreichischen Elementaren Bildungseinrichtungen – Krippe, Kleinkindgruppe,
Kindergarten, Hort.
Der Entwurf „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22“ erscheint uns ein Versuch in die
Richtung Bundesgesetzgebung, ohne die Verfassung ändern zu müssen.
Das kann aus unserer Sicht doch nur gelingen, wenn Praxis, Forschung und Theorie gleichrangig eingebunden sind, Österreich sich zu massiv erhöhten Investitionen in die mit einander verwobenen
Rahmenbedingungen für alle Beteiligten der Elementaren Bildung entschließt und mit einer bundeweiten sowie qualitätsvollsten Gesetzesbasis -zum Beispiel- regionale Bedürfnisse berücksichtigen
lässt.
Das erkennen wir in diesem Entwurf leider nicht.
Um eine solche Reform umzusetzen, muss es endlich Maßnahmen geben, um dem großen Mangel an PädagogInnen in den Elementaren Bildungseinrichtungen entgegen zu wirken! Dabei muss verstärkt auf die
Erwachsenenebene gesetzt werden, denn von den Kollegs treten viel mehr Ausgebildete in den Beruf ein UND BLEIBEN, als aus den BAfEP. Das Studium Elementarpädagogik muss forciert werden, für alle
studierbar sein und der Abschluss finanziell honoriert werden. Junge BerufseinsteigerInnen sowie die PädagogInnen, die lange im Dienst sind brauchen viel mehr Aufmerksamkeit und Maßnahmen zum
Bleiben.

Auf jeden Fall können nötige Verbesserungen nur gelingen, wenn enorm mehr finanzielle Mittel vom Bund eingesetzt werden und der Reformprozess aktiv und mit vielen, höchst qualifizierten
ExpertInnen mit Einbindung der direkt Betroffenen der Praxis!
Setzen Sie sich bitte dafür ein!

Mit bildungspolitisch aktiven Grüßen
Raphaela Keller
Vorsitzende des ÖDKH
+43 69919220503
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