Stellungnahme der ÖLI-UG zum Bildungsreformpaket 2017, Schulrecht und Dienstrecht
Zahlreiche Einzelpersonen und LehrerInnenvereinigungen haben schon in ihren Stellungnahmen Inhalte des Bildungsreformpakets (Schul- und Dienstrecht) auch in unserem Sinne angesprochen. Darunter
auch die Kritik an der erzwungenen Aufkommensneutralität, die mit dem im OECD-Schnitt viel zu geringen Bildungsinvestitionen in Österreich nicht zusammenpasst: 3,1 % statt 3,8 % des BIP im
OECD-Schnitt, wodurch Österreichs Schulwesen zwei Milliarden Euro an Ressourcen versagt bleiben.
Wir wollen hier nun beispielhaft fünf unserer Meinung nach erforderliche Änderungen ansprechen, die mit keinen Mehrkosten verbunden sind, aber die demokratische und politische Bildung
verbessern und die Motivation der SchulpartnerInnen heben würden:
a) Statt der Freigabe der Zahlen der SchülerInnen pro Klasse und Gruppe in die „Autonomie“ der Schul- und ClusterleiterInnen (mit einem kleinen, weil durch die Bildungsdirektion aufhebbaren,
Korrektiv durch SGA/Schulforum), sollten die gesetzlichen Höchstzahlen bestehen bleiben, aber den SGAs/Schulforen in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung die Kompetenz gegeben werden, diese
schulautonom zu ändern.
b) Statt die Dienststellenleitungsfunktionen und Personalvertretungen an den APS (und zum Teil BS) – sogar trotz Clusterungen – bei den Bezirken zu lassen, sollte die Möglichkeit geschaffen
werden, dass auf Wunsch der LehrerInnenkonferenzen an Schulclustern und auch an Einzelschulen auch an APS und BS sowohl Dienststellenleitung als auch Personalvertretung vom Bezirk an den Cluster
oder die Einzelschule übertragen werden.
c) Statt im Falle einer Clusterung innerhalb von nahe beisammen liegenden Schulen das Votum der Schulkonferenz ignorieren zu können, solle die Bildungsdirektion verpflichtet werden, Clusterungen
nur mit Zustimmung aller LehrerInnenkonferenzen der betroffenen Schulen durchzuführen (überzeugen statt drüberfahren).
d) Cluster von Bundes- und Landesschulen als Basis für Modellregionen müssen möglich werden.
e) Statt einen neuen Versuch einer „objektiven“ Schulleitungsbestellung ohne Parteieneinfluss mit der Vierer-Begutachtungskommission und Unterstützung einer Personalberatungsfirma zu starten,
sollte einerseits statt in letztgenannte in mehr Schulleitungsfreistellungen investiert werden und andererseits die Kompetenz für die Auswahl der Schulleitungspersonen an die Schulkonferenzen in
Zusammenarbeit mit den Schulpartnern in SGA/Schulforum gegeben werden und die Schulleitungen generell nur auf Zeit bestellt werden.
All diese Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die LehrerInnen Wertschätzung und Mitbestimmung erleben, ein Klima der Zusammenarbeit an den Schulen gefördert wird und auch die SchülerInnen durch
demokratische Prozesse politische Bildung erleben.
ÖLI-UG
Wilfried Mayr, ÖLI-Vorsitzender
im Namen von Vorstand und MandatarInnen der ÖLI-UG und ihrer Regionalgruppen:
Mag. Josef Gary Fuchsbauer (Bundeskoordinator), Mag. Katharina Bachmann (Vors.-Stv) sowie p.t.: AHS: Uschi Göltl, Ulla Häußle, Gerhard Pusnik, Susanne Roithinger, Christian Schwaiger, APS:
Claudia Astner, Gabriele Bogdan, Renate Brunnbauer, Barbara Gessmann-Wetzinger, Wolfgang Haag, Franz Kaiser, Danny Noack, Gernot Pedrazzoli, Johann Stipsits, BMHS: Gabriele
Atteneder, Christine Mössler, Karlheinz Rohrer, Harald Sattek, Manfred Sparr, Peter Steiner, PH: Brigitta Hellerschmidt, BS: Andreas Berghold, Beate Halbeisen, – et multi alii
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