Mit unserer Stimme haben wir Einfluss auf die Entscheidungen des Europäischen Parlaments, welche sich auch auf unseren Alltag
auswirken.
Deine Stimme stärkt die Europäische Union.
Mit unserer Stimme verteidigen wir die Demokratie.
Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte überstaatliche Versammlung der Welt. Sie vertritt auf europäischer Ebene das die Interessen der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Das Europäische Parlament
- wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission
- ernennt die Kommissionsmitglieder (als Kollegium)
- erlässt im Interesse der EU-Bürger*innen Rechtsvorschriften
- verabschiedet jedes Jahr den Unionshaushalt
- vertritt die EU-Bürger*innen im Ausland und reagiert auf deren Petitionen.
- Die Mitglieder des Europäischen Parlaments gestalten, unter der Beachtung der Werte des Vertrags der Europäischen Union, mit ihren Debatten das politische und soziale Leben in der EU.
- Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in direkter Wahl für fünf Jahre gewählt. Im Rahmen einiger gemeinsamen Bestimmungen hat jedes Land eigene Wahlvorschriften.
Die derzeitigen Fraktionen im Europäischen Parlament?
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden zwar in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat gewählt, doch im Parlament schließen sie sich mit gleichgesinnten Mitgliedern aus anderen Staaten zu
Fraktionen zusammen. So können die einzelnen Mitglieder mehr Einfluss ausüben. Nach der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 25 Mitgliedern bestehen, die in
mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten gewählt wurden.
- EVP – Christdemokraten, Konservative (217)
- S&D – Sozialisten, Sozialdemokraten (187)
- EKR – Konservative, EU-Skeptiker (76)
- ALDE – Liberale, Zentristen (68)
- Grüne/EFA – Grüne, Regionalisten (52)
- GUE-NGL – Linke, Kommunisten, Linkssoziale (52)
- EFDD – EU-Skeptiker, Populisten (41)
- ENF – Rechtspopulisten, Rechtsextreme (37)
- Fraktionslose (21)
EU-Wahl in Österreich
Die Europawahl findet in Österreich am 26. Mai 2019 statt. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger*innen ab 16 Jahren.
In Österreich werden bei der kommenden EU-Wahl 19 Abgeordnete zum Europäischen Parlament gewählt.
In Österreich wird grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort des Hauptwohnsitzes gewählt. Mit einer Wahlkarte kann allerdings auch in einem anderen Wahllokal gewählt werden.
Das Wählerverzeichnis für die EU-Wahl
Österreichische Staatsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Unionsbürger*innen sowie Auslandsösterreicher*innen hingegen müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen, um in Österreich an der Europawahl teilnehmen zu können.
Briefwahl
In Österreich ist die Briefwahl möglich. Dazu benötigt man eine Wahlkarte, die über die Heimatgemeinde beantragt wird. Sie wird per Post zugestellt und kann per Post an die zuständige
Bezirkswahlbehörde geschickt. Per Briefwahl kann man auch aus einem anderen EU-Land und auch aus einem Land außerhalb der EU wählen. Allerdings muss dafür eine Eintragung in das Wählerverzeichnis
erfolgen.
Hürde für den Einzug in das Europäische Parlament
Für den Einzug in das Europäische Parlament müssen die Parteien mindestens 4% der Stimmen auf sich vereinen. Da Österreich 19 Sitze im Europäischen Parlament hat, bedeutet das, dass die Parteien
für einen Sitz im Parlament mindestens 5,26% der Stimmen benötigen.
Verhältniswahlrecht in allen EU-Ländern
Das Wahlsystem legt das EU-Recht in allen Ländern das Verhältniswahlrecht fest. Die Anzahl der gewählten Mitglieder jeder Partei hängt also vom Anteil der erhaltenen Wählerstimmen ab. In
Österreich können den Kandidat*innen jener Partei, die man wählt, Vorzugsstimmen gegeben werden.
Quelle: https://www.europawahl.eu/
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