Alle Hygienemaßnahmen des BMBWF müssen umgesetzt werden und das ist auch einforderbar. Es geht um die Abwehr einer gefährlichen, manchmal sogar lebensgefährlichen Krankheit. Die
Maßnahmen entsprechen dem Stand der Wissenschaft, erklärt Hannes Grünbichler, Rechtsexperte der ÖLI-UG.
Klassenräume, die nicht oder nur unzureichend gelüftet werden können, dürfen unter dieser Prämisse eben nicht genutzt werden.
Lehrpersonen haben unserer Auffassung nach das Recht auch bei einer anderen als Ampelfarbe Grün die Schüler*innen aufzufordern, in ihrem Unterricht Mund-Nasen-Schutz/MNS zu
tragen, wie es die WHO für Kinder über 12 Jahre empfiehlt. Wir betonen, dass ein MNS dabei hilft, die Aerosolentstehung zu reduzieren, ein Klarsichtvisier hilft nicht.
Für uns Lehrer*innen gelten die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte wie für alle Menschen. Die Grundrechtecharta ist im EU-Primärrecht verankert und gilt ausnahmslos
auch in Österreich. Art. 3 (1) Recht auf körperliche Unversehrtheit und Art 31(1) Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen GRC leiten einen
Anspruch auf „gesunde und sichere Arbeitsplätze“ ab.
Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (§3 B-BSG)
erklärt: „Der Dienstgeber hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen. Die Kosten dafür
dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Bediensteten gehen.. Der Arbeitgeber hat sich beim Gesundheitsschutz am Stand der Wissenschaft zu orientieren.“
Das bedeutet natürlich auch eine Verantwortung der Schulleitungen und Bildungsdirektionen als Dienstgeber-Vertreter*innen unbedingt für die Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu
sorgen. Eine Unterlassung geeigneter Schutzmaßnahmen könnte im Falle einer Covid-19 Erkrankung auch strafrechtliche Konsequenzen, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung (https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/88), haben,
Schadensersatzklagen inklusive. Die Gewerkschaft der Lehrer*innen ist ihren Mitgliedern zum Beistand verpflichtet. Aber das versteht sich ja von selbst.
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