Österreichische Lehrer*innen Initiative – Unabhängige Gewerkschafter*innen für mehr Demokratie

Graz, am 6.11.2021

 

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Schützenhöfer,

Sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Bogner-Strauß,


gestern wurden mehrere impfwillige Lehrpersonen an Grazer Schulen bei Impfbussen und in steirischen Impfstraßen abgewiesen, weil sie ihren 3. Stich wollten. Ihnen wurde einfach die
Auffrischungsimpfung verwehrt.

 

Als Unabhängige Lehrervertretung ÖLI-UG möchten wir einerseits auf unsere gestrige Aussendung hinweisen und anderseits nochmals betonen, dass das Nationale Impfgremium in ihrer neuen
Anwendungsempfehlung einen früheren Stich für AZ-geimpfte Lehrpersonen empfiehlt.
Jetzt zeigt sich die Wertschätzung, die das steirische Bildungspersonal (aber auch das
Gesundheitspersonal) von der Politik erhält. Es kann nicht sein, dass impfwilligen Personen, für die das NIG eine vorzeitige Auffrischung für sinnvoll erhält, dies verwehrt wird und diese bei
Impfbussen oder Impfstraßen abgewiesen werden. Wenn sie Schulen offen halten wollen, müssen sie auch das Personal schützen!

 

In den NIG-Anwendungsempfehlungen heißt es ab Seite 13 zu Personengruppen mit besonders hohem Expositionsrisiko:

 

Personal in pädagogischen Einrichtungen (Kinderbetreuung, Schule, Universität
etc.)“

 

und weiters auf Seite 14:

 

Eine Unterschreitung des empfohlenen Impfintervalls von 6 Monaten ist in begründeten Ausnahmefällen (etwa vor Antritt
einer längeren Reise, bei besonders hohem Expositionsrisiko, wenn erste 2 Impfungen mit Vaxzevria etc.) sinnvoll und kann
nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation erfolgen (off-label). Im Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass laut Maßnahmenverordnung eine Unterschreitung des Intervalls unter 120 Tagen
nicht als 3. Impfung gewertet wird. Impfwilligen Personen soll ab einem Intervall von 6 Monaten bzw. in vorher erwähnten
Ausnahmen auch früher eine 3. Impfung nicht vorenthalten werden.

 

Was juristisch jedenfalls bereits geklärt ist, dass keine Haftungsrisiken bestehen, wenn die Impfstraßen des Landes Steiermark bereits jetzt geöffnet werden. Kommt es infolge der
Off-Label-Anwendung eines Impfstoffs gegen COVID-19 zu einem Impfschaden, so besteht jedenfalls dann ein Entschädigungsanspruch nach den Vorschriften des Impfschadengesetzes gegen den Bund, wenn
die betreffende Off-Label-Anwendung vom Nationalen Impfgremium empfohlen war.

 

Bitte reagieren Sie im Sinne des Bildungs- und Gesundheitspersonals sofort und öffnen Sie ab Montag die Impfstraßen bzw. bieten Sie die vorzeitige Impfung an. Unsere Gesundheit muss Ihnen doch
gerade jetzt ein besonderes Anliegen sein!

 

Mit freundlichen Grüßen

für die ÖLI-UG und Unabhängigen Gewerkschafter*innen im Öffentlichen Dienst

 

Hannes Grünbichler, e.h.

erging auch an den steirischen Impfkoordinator Mag. Koren