
Sehr geehrter Herr Bildungsminister! Sehr geehrte Landeshauptleute! Sehr geehrte Bildungsverantwortliche! 30.10.2020
Betrifft: Welche Maßnahmen brauchen offene Schulen? Geeignete Schutzmaßnahmen vor einer CoV-Infektion (Offener Brief)
Liebe Bildungsverantwortliche,
als Unabhängige Lehrer*innenvertretung erwarten wir, dass folgende CoV-Maßnahmen für Schulen sofort umgesetzt werden, wenn man sie offenhalten will:
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Informationspflicht: Werden Lehrpersonen in einem Kollegium CoV-positiv getestet, sind die Kolleg*innen derselben Schule unverzüglich von
der Schulleitung darüber zu informieren. Die Fürsorgepflicht des Dienstgebers und das Recht auf Gesundheit nach § 3 (1) GRC sind höher zu bewerten als der Datenschutz -
Elternsprechtage, Besprechungen (Jours fixes), Präsenz-Konferenzen und -Fortbildungen haben digital stattzufinden, schulbezogene Veranstaltungen sind
auszusetzen -
Ausweitung der Maskenpflicht: Verpflichtendes Tragen eines MNS für Lehrpersonen und Schulkinder ab Sekundarstufe I auch in der Klasse,
Erlaubnis der Abnahme des MNS nur in den Pausen und während des Lüftens. FFP1- und FFP2-Masken hat der Dienstgeber den Lehrpersonen zur Verfügung zu stellen. -
Luftfilter: Installation in den Klassen- und Gruppenräumen von Volks- und Sonderschulen bzw. Kindergärten zum Schutz der Elementar- und
Primarpädagog*innen, weil Kindern unter 10 Jahren ein Maskentragen im Unterricht nicht zumutbar ist - Reduzierung von Kontaktmöglichkeiten im Kontaktnetzwerk Schule durch Klassenteilungen
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Aufklärung von Eltern und Angebote der Zusammenarbeit mit ihnen, z.B. zur Hygiene, Prävention und über die Möglichkeiten der
Pflegefreistellung (kranke Kinder gehören nicht in die Schule). Eltern müssen ihre kranken Kinder zuhause betreuen und pflegen können. Nach § 8 (3) AngG bzw. § 1154 b (5) ABGB und § 16
UrlaubsG gibt es hier für Eltern auch einen Rechtsanspruch. -
Schwangere Lehrerinnen: Da COVID-19 eine Infektionserkrankung ist, muss der Dienstgeber nach § 4 MSchG seiner erhöhten Fürsorgepflicht
nachkommen. Schwangere dürfen bei so hoher Fallinzidenz nur mehr zu Homeoffice-Tätigkeiten herangezogen werden. Schwangeren kann ein Tragen eines MNS nicht dauerhaft zugemutet werden, weil
dies eine Gefahr für das ungeborene Kind bedeuten würde.
Unser Dienstgeber ist aufgefordert, den Gesundheitsschutz der Lehrer*innen aktiv wahrzunehmen. Er hat sich dabei an den aktuell gültigen
wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die Maßnahmen und Regeln müssen so gesetzt sein, dass sie auch tatsächlich Schutz bieten und Infektionsrisiken minimieren.
Auch der deutsche Virologe von Berliner Charité Prof. Dr. Christian Drosten weist auf das Problemfeld Schule hin: „Man muss hier überall nach Kompromissen suchen. Es ist ja klar, die Schulen
müssen möglichst weiter betrieben werden.
Es ist gleichzeitig aber auch klar, wie wir schon seit langer Zeit wissen und jetzt auch bestätigt bekommen durch epidemiologische Beobachtungen, dass die
Infektionsgefahr in Schulen genauso ist wie die Infektionsgefahr in jeder anderen vergleichbaren Sozialsituation.“
Für die ÖLI-UG
Barbara Gessmann-Wetzinger, ÖLI-Vorsitzende, APS, Tirol
Sylvia Ochmann, Bernd Kniefacz, Claudia Astner, Sonderpädagogik, Wien
Gaby Bogdan, APS, Wien
David Lahmer, APS, Salzburg
Hannes Grünbichler, BMHS, Steiermark
Andreas Berghold, Berufsschule, Steiermark
Uschi Göltl, AHS, Wien
Gary Fuchsbauer, Mitglied GÖD Vorstand, Bereichsleiter gewerkschaftliche Bildungsförderung
Rückfragen an: josefgary.fuchsbauer@my.goed.at, 0680 2124358
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