Presseaussendung 09.11.2020

 

Betrifft: ÖLI Generalversammlung berät das Setzen von „richtigen“ Maßnahmen für die Schulen während der COVID-19 Pandemie und diskutiert rechtliche Schritte gegen
Bildungsminister Faßmann


Am Donnerstag, den 12.11.2020, findet die virtuelle Generalversammlung der „Österreichischen Lehrer*innen Initiative“
statt. Neben dem vereinsrechtlich Erforderlichen geht es bei dieser ÖLI-Generalversammlung

  • einerseits auch darum, wie Unterricht in Zeiten der Pandemie organisiert werden kann, um „Schule“ zu ermöglichen, und
  • anderseits um ein heißes Thema, nämlich die Vorbereitung von rechtlichen Schritten gegen die Bildungsverantwortlichen.

Zum ersten Thema wird eine Resolution an die Regierung diskutiert, in der wir mit Nachdruck fordern, dass dringend Vorsichtsmaßnahmen in
Schulen
getroffen werden: das Tragen von Masken auch im Volksschulbereich, das Reduzieren von Klassengrößen, das Verbessern der Belüftung, das Filtern der Luft und so weiter.
„Wenn die internationalen Experten uns diese Maßnahmen für das Gelingen von Schulen anraten, kann dies dem Bildungsministerium nicht verborgen geblieben sein“, meint dazu ÖLI-Bundeskoordinator
Gary Fuchsbauer.

 

Eine andere Meinung hat die Unabhängige Lehrer*innenvertretung auch zum Infektionsgeschehen in den Schulen. Wir brauchen hier vollkommene Datentransparenz,
keine Verschleierungsmanöver
:
Die Bildungsverantwortlichen setzen die Zahl der Infektionen immer wieder in Relation zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, um zu
demonstrieren, dass
Schulen sichere Orte seien und keine weiteren Schutzmaßnahmen bräuchten. Diese Darstellung ist sehr ungewöhnlich; die Angaben über die Infektionen insgesamt werden auch nicht in Verhältnis zur
Gesamtbevölkerung gesetzt.

 

Wir müssen uns als Berufsvereinigung die Frage stellen, ob dem Herrn Bildungsminister, seinem Generalsekretär und den Bildungsverantwortlichen in den Bundesländern nicht der Vorwurf der „vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ nach § 178 StGB et
seq. (§§ 6, 88) zu machen ist und auch „Amtsmissbrauch“ nach § 302 (1) StGB
vorliegt, weil hier wissentlich die wissenschaftliche Faktenlage ignoriert wird, dass einerseits
Schulkinder von CoVInfektionen betroffen sind und das Virus verteilen und anderseits sich mehr Lehrpersonen im

Präsenzunterricht ansteckenals anderswo.

 

Zahlreiche Studien belegen dies und die internationalen Experten sagen das. „Wir wollen doch nicht mehr, als dass die Schulen halbwegs sicher sind, aber dafür braucht es eben die von uns bereits
mehrmals eingeforderten CoV-Schutzmaßnahmen“, betont Fuchsbauer. „Bei einem weiter so wie bisher, werden die Lehrer*innen bewusst in ihrer Gesundheit geschädigt.“ Die Verantwortung einfach an die
Schulleitungen abzuschieben, weil diese nach § 2 (2) B-BSG die eingeforderte Verantwortung gegenüber den Lehrpersonen wahrzunehmen haben, werden wir nicht zulassen. Wir haben genug von leeren
Worthülsen. Den Worten müssen jetzt einfach Taten folgen.


Rückfragen an: josefgary.fuchsbauer@my.goed.at, 0680 2124358