Schulrechtsnovelle vom Bundesrat beschlossen: Deutschförderklassen, längere Übergangsfrist für Neue Oberstufe, Maßnahmen gegen Schulschwänzen

 

Neben den neuen Deutschförderklassen und Maßnahmen gegen Schulschwänzen umfasst die Schulrechtsnovelle auch eine Fristverlängerung zur Einrichtung der Neuen Oberstufe an mittleren und höheren
Schulen bis 1. September 2021. (Parlamentskorrespondenz)

 

 

Achtung! Das wird knapp …

  • Die Einführung der Nost weiter aufzuschieben ist jetzt möglich für jene Schulen, die ursprünglich nur ein Jahr verschoben haben.
    Dafür muss mit Anhörung des SGA die Direktion eine Verordnung vor dem 20. Juni erlassen.
  • Auch eine Rückkehr zum alten System ist bis zum 20. Juni möglich.
  • Wo ursprünglich 2 Jahre aufgeschoben wurde, muss bis Dezember reagiert werden.

Details dazu im Gesetzesänderungstext auf Seite 7, Par. 82e des SchUG in parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00107/fname_690132.pdf

Siehe auch:
NOST: Jetzt auch Opt-out für neue Klassen in den NOST-Schulen möglich
Allein die Verschiebung der NOST ist keine Lösung
NOST: Verpflichtender Start der Neuen Oberstufe auf SJ 2021/22 verschoben

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