Wie auf öli-ug.at berichtet, versuchte Anfang April dieses Jahres Bildungsminister Faßmann still und heimlich den Grundsatzerlass zum Gleichstellungsprinzip zu streichen („ABGESCHAFFT: Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip
„Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“). Faßmann hat wohl mit der Aufdeckung nicht gerechnet und machte erst einen Rückzieher, nachdem er für diesen Akt immer lauter kritisiert
wurde. Er wolle mit Schulbeginn einen neuen überarbeiteten Erlass vorlegen.
Jetzt liegt die Neufassung mit neuem Namen „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ endlich vor: Der größte Teil des alten Erlasses wurde übernommen und ist
insgesamt umfangreicher als die ursprüngliche Version, obwohl noch im Frühjahr die offizielle Begründung für die Abschaffung des Erlasses aus dem Jahr 1995 lautete, der Inhalt des Erlasses sei
„obsolet“ und eine „administrative Entlastung von Schulleitungen“. Dem Thema Religion wird unangemessen viel Aufmerksamkeit zuteil, hingegen fehlt die „geschlechtergerechte Sprache“ gänzlich und
der Feminismus wird, wenn überhaupt erwähnt, gerne in die Geschichte verlagert. Die Formulierung von den „Kenntnissen über die Geschichte der Frauenbewegung“ erwecke den Eindruck, dass diese
Frauenbewegung ein in sich abgeschlossenes Ereignis sei, stellt die Bildungswissenschafterin Susanne Tschida im DerStandard klar.
Dazu schreibt Beate Hausbichler in ihrem Standard-Artikel „Neuer Grundsatzerlass: Mehr Religion, kein
Feminismus“: Neuerungen machen sie vor allem in vier Themenfeldern bemerkbar – zwei davon durch ihr Fehlen (Anm.: Feminismus und gendergerechte Sprache), die anderen durch ihre Präsenz.
Insbesondere ein Thema wird immer wieder hervorgehoben: die „kulturell“ und „religiös“ geprägten Geschlechterbilder.
Beate Hausbichler hat sich gemeinsam mit der Bildungswissenschafterin Susanne Tschida den modifizierten Grundsatzerlass aus dem Hause Faßmann genauer angesehen.
Eine interessante, also lesenswerte Analyse ist das Ergebnis.
ms
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