Es braucht kein Kopftuchverbot für Kindergarten- und Volksschulkinder.
Es braucht anderes!

 

Gastkommentar von Ilse Seifried

 

Unzählige Diskussionen, Interviews und Publikationen gab und gibt es zum Thema „Kopftuch“. Brisant ist es gegenwärtig in Österreich durch den Gesetzesvorschlag der FP- und Kurz-Regierung, ein
Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen für Mädchen einzuführen.

Ich möchte nun meine Überlegungen und Gedanken einbringen: A priori gelten für mich und gegenwärtig auch (noch?) für Österreich die Menschenrechte: Alle Menschen sind allein aufgrund ihres
Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet. Ob hier geboren, hierher (aus welchen Gründen auch immer) geflüchtet.
Diese Grundannahme ist eine kulturelle Leistung (Der persische Kyros-Zylinder von 538 v.u.Z. gilt als die erste Menschenrechtscharta), die verloren gehen und auch zerstört werden kann oder
geschützt und gesichert. Als erfolgreichstes Menschenrechtsabkommen ist die Kinderrechtskonvention anzusehen. Sie wurde von allen UN-Staaten mit Ausnahme der USA ratifiziert.

Menschenrechte, Gemeinwohl, Solidarität, Meinungsfreiheit und Diversität sind die Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates. Die österreichische Bundesregierung steht zwar verbal dazu, doch mit
ihren Überlegungen, Reden und Taten zeigt sich das Gegenteil. Menschen werden gegen Menschen ausgespielt und unter noch größeren Druck gesetzt. Jetzt ist der Zeitpunkt, den Anfängen zu
wehren!

Zum Thema Kleidung. Vergegenwärtigen wir uns den Zwang für Frauen, Korsetts tragen zu müssen und das Ablegen dieser. Vergegenwärtigen wir uns die Büstenhalterverbrennungsaktionen der
Feministinnen. Vergegenwärtigen wir uns die „Skandalmeldung“, als zum ersten Mal eine Abgeordnete in Hosen ins Parlament kam. Sich befreien ist ein Prozess. Als freie Menschen wollen
Frauen/Männer anziehen, was sie wollen. Als freier Mensch, kann ich meine Religion wählen, weil diese Privatsache ist. Also steht es dem Staat nicht zu, in Bekleidungs-Freiheiten einzugreifen, da
dadurch niemand zu schaden kommt. Des Staates Pflicht ist es, ein Rauchverbot auszusprechen, um die Gesundheit der Mitmenschen zu schützen.

Kopftuch tragen zählt nicht zu den Menschenrechten. Wer für den französischen Staat arbeitet, darf sich nicht verhüllen oder verschleiern, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
2015. Der Glaube ist ausschließlich Privatsache – und deshalb auch im Privaten zu halten. Diese strikte Trennung von Kirche und Staat, der sogenannte Laizismus, gehört regelrecht zu den
Grundpfeilern der französischen Nation. In Österreich ist das (noch?) anders durch das Konkordat.
„Vor 80 Jahren haben die österreichische Bundesregierung und der Vatikan das Konkordat unterzeichnet. Für manche ist es ein Relikt aus der Zeit des Austrofaschismus – für andere der Garant für
die Religionsfreiheit.“ http://religion.orf.at/stories/2586988/

Ich bin für die Freiheit, ein Kopftuch tragen zu können.