Waage und Überprüfungswahn: Die Schulen müssen neue geeichte Waagen anschaffen, damit die Kinder exakt gewogen werden? Ein Kollege hat dazu vorgeschlagen, sie sollen lieber einen Lehrausgang ins
Lagerhaus machen, dort gibt’s geeichte Waagen.

 

Beiliegenden Text (>>> Anhang unten) hat das Unterrichtsministerium am 14.2. 2014 an alle Landesschulraete gesandt (Wer verdient eigentlich an der Werbung für die vom Ministerium
empfohlene Firma?).

Die allermeisten Schulen werden von den Gemeinden finanziert.

 

Der Gemeindebund hat am 14. März 2014 mit einer Aussendung reagiert:

 

Schildbürgerstreich: Bundesbehörden schikanieren Schulen und Gemeinden

 

Gemeinden sollen mehrere hunderttausend Euro für Eichung von Waagen bezahlen

 

Mit einem besonders grotesken Beispiel für Bürokratie sind derzeit die Gemeinden als Schulerhalter konfrontiert. „Für jede der insgesamt 4.500 Pflichtschulen, die wir erhalten, sollen wir nun
eine spezielle Waage für schulärztliche Untersuchungen ankaufen und diese dann regelmäßig nacheichen lassen“, berichtet Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. „In Summe kostet uns das pro Jahr
mehrere hunderttausend Euro, nur weil sich irgendeine Bundesbehörde diesen Unfug einbildet.“

Schüler/innen werden automatisch als „Patienten“ eingestuft

 

Basis für den Unmut ist die Rechtsauffassung des Wirtschaftsministeriums, laut der jede Schule eine Waage für schulärztliche Untersuchungen bereitzustellen und zu eichen hat. „In dieser
Interpretation werden zu untersuchende Schüler/innen als ‚Patienten‘ gesehen, die laut Gesetz mit geeichten Waagen gewogen werden müssen“, erzählt Mödlhammer. Das Unterrichtsministerium hatte
diese Auffassung ursprünglich nicht geteilt, ruderte nun aber mit einem Rundschreiben zurück. „Allein der Informationsweg ist schon sehr skurril“, sagt Mödlhammer. Das Unterrichtsministerium
schreibt – unter Bezugnahme auf das Wirtschaftsministerium – an die Landesschulräte, diese schreiben an die Bezirksschulräte, diese wiederum an die Schulleitungen, die dann die Schulerhalter –
also die Gemeinden – informieren sollen. „Und das, obwohl eigentlich ohnehin jeder weiß, dass am Ende die Gemeinden zahlen sollen.“

 

Es drohen Strafen von 2.000 Euro

 

„Das ist ein Kasperltheater, das wir uns so sicherlich nicht gefallen lassen“, tobt der Gemeindebund-Chef. Manche Dinge könne man gar nicht erfinden, so absurd seien sie. „Dauernd reden alle von
Verwaltungsreform und dann belästigt man uns mit derartigem Unsinn, der noch dazu viel Geld kostet.“

 

Praktischerweise liefert das Ministerium nämlich gleich eine Kaufempfehlung über die Bundesbeschaffungsagentur mit. So kostet eine geeichte Waage mit „Kalibrierungsbestätigung für die Eichung“
rund 550 Euro. Und alle zwei Jahre muss um rund 300 Euro nachgeeicht werden. „Wer das nicht tut, muss mit Strafen bis zu 2.000 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 10.900 Euro“, weiß
Mödlhammer.

 

Symptomatisch für den Umgang des Bundes mit den Gemeinden

 

Diese Groteske sei ein Musterbeispiel dafür, wie der Bund immer öfter mit den Gemeinden umgehe. „Wenn die Bundesbehörden und Ministerin wirklich nichts anderes mehr zu tun haben, als uns damit zu
schikanieren, dann sind wir offenbar ein glückliches und problemfreies Land. Ich würde mir wünschen, dass sich die Ministerien des Bundes bei relevanteren Themen ähnlich intensiv engagieren.“

 

Kein Verständnis für derartige Schildbürgerstreiche

 

„Die Bürgermeister/innen haben für derartige Schildbürgerstreiche nicht das geringste Verständnis“, sagt Mödlhammer. „Ich verlange von den beiden zuständigen Ministerien umgehend eine Lösung bzw.
Änderung der einschlägigen Bestimmungen“, so der Gemeindebund-Chef.