Welche Möglichkeiten für eine Teilzeitbeschäftigung habe ich?
Eine vollbeschäftigte Lehrerperson mit Dauervertrag kann, wenn sie will, um Teilbeschäftigung (am besten jeweils für 1 Schuljahr) ansuchen. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich für eine Bundes- und eine Vertragslehrperson (egal ob „altes “ oder „neues “ Dienstrecht) unter §§ 50a bis d und § 213 BDG; § 8 BLVG; § 12f GehG; für eine Landeslehrerperson


