Welche Möglichkeiten für eine Teilzeitbeschäftigung habe ich?

2025-12-03T09:13:41+01:0003.12.2025|

Eine vollbeschäftigte Lehrerperson mit Dauervertrag kann, wenn sie will, um Teilbeschäftigung (am besten jeweils für 1 Schuljahr) ansuchen. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich für eine Bundes- und eine Vertragslehrperson (egal ob „altes “ oder „neues “ Dienstrecht) unter §§ 50a bis d und § 213 BDG; § 8 BLVG; § 12f GehG; für eine Landeslehrerperson

Was heißt Vollbeschäftigung?

2025-12-03T09:14:50+01:0003.12.2025|

Unterrichtspflicht bzw. Arbeitszeit einer Lehrerin/eines Lehrers Neues Dienstrecht (= Pädagogischer Dienst) In Unterrichtswochen: 20 bis 22 Stunden unterrichten, 1 Sprechstunde und 2 Stunden sonstige Tätigkeit an der Schule machen. Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen und Fortbildung kann auch außerhalb der Schule gemacht werden. Dazu kommen fallweise Konferenzen, Schulveranstaltungen und ab der 10. Schulstufe Prüfungen außerhalb der Unterrichtszeit. Sonstige Tätigkeiten sind:

Wann habe ich einen Rechtsanspruch auf ein unbefristetetes Dienstverhältnis?

2025-12-03T09:15:55+01:0003.12.2025|

Lehrpersonen in der Induktionsphase bzw. Studierende im Bachelor-Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (=Ausbildungsphase) erhalten einen befristeten Vertrag. Zusätzlich gilt für ungesicherte Verwendungen gemäß § 90h Abs. 2 VBG auch das Kettenvertragsverbot in den ersten 5 Dienstjahren nicht. In allen anderen Fällen ist ein unbefristeter Dienstvertrag zu errichten. D.h. Lehrpersonen, die keine Vertretungsstunden unterrichten, ist nach ihrer Induktionsphase ein unbefristeter Dienstvertrag auszustellen. Landeslehrpersonen

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